Hi Leute!
Ich habe eine „kurze“ Frage.
Angenommen:
Herr M. hat Anfang des Monats ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet
und hat dabei auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet da er
Umsatzsteuer ausweisen möchte.
Nun hat er nach einigen Wochen ein Schreiben vom Finanzamt erhalten.
Dabei hat er eine Einkommensteuernummer erhalten.
Aber. Eigentlich benötigt er ja eine Umsatzsteuernummer die er auf
den Rechnungen angeben muss und mit der er dann die
Umsatzsteuervoranmeldung machen muss / kann.
Oder ist das in diesem Fall dasselbe?
Bekommt Herr M. noch eine Umsatzsteuer zugeteilt?
Oder muss er die selbst noch beantragen? (Geht das nicht automatisch mit dem Antrag fürs Finanzamt?)
Herr M. hat schon ein paar kleinere „Geschäfte“ abgewickelt konnte aber noch keine Rechnung stellen da er noch keine
UmsatzsteuerID-Nummer hat die er ja auf den Rechnungen angeben muss.
Gibt es nun eine Möglichkeit für ihn trotzdem die Rechnungen zu stellen, auch wenn er noch keine UStID erhalten hat?
Schöne Grüße
Sigi