Umsatzsteuerpflicht

Hallo, Kundige.

Sachverhalt : Nebenberufliches Kleingewerbe, besteht seit 11 Jahren. Abgabe der USt.-Erklärung jährlich. Seit 2001 - so dem Finanzamt mitgeteilt im Rahmen der ESt.- Erklärung - bis auf Weiteres keine Aktivitäten (Betrieb besteht noch, nicht abgemeldet; aber keine Umsätze plus oder minus). Demzufolge keine USt.- pflichtigen Sachverhalte mehr in 2001 und 2002. Für 2001 habe ich noch eine „genullte“ USt.- Erklärung abgegeben, für 2002 aber nicht mehr.

Frage : Da auf dem FA die Sachbearbeiter rotieren - kann mir trotzdem eine Schätzung „aus heiterem Himmel“ drohen? Muss ich, solange der Betrieb besteht, trotz entsprechender Versicherung an das FA, jedes Jahr eine USt.- Erklärung mit Null Kosten/Null Umsatz abgeben? Einer Antwort oder Bestätigung meiner Erklärung hat mich das Amt bisher nicht für würdig befunden :frowning:

Besten Dank im Voraus
kw

hallo oki,

ja, abgabepflicht (§18 abs. 3 UStG) ist nicht abhängig von den zahlen, sondern vom unternehmertun. also einfach die null-meldung der einkommensteuererklärung zufügen und du hast keine probleme!

mfg vom

showbee

Senkju und n Stern owT
kw