Hallo,
wenn ich das richtig im Gedächtnis habe ist man 5 Jahre an die Umsatzsteuerpflicht gebunden. Angenommen die Gründung war 06 2004. Wann kann man in die Kleinunternehmerregelung wechseln ohne Umsatzsteuer.
Gruss Netti
Hallo,
wenn ich das richtig im Gedächtnis habe ist man 5 Jahre an die Umsatzsteuerpflicht gebunden. Angenommen die Gründung war 06 2004. Wann kann man in die Kleinunternehmerregelung wechseln ohne Umsatzsteuer.
Gruss Netti
wenn ich das richtig im Gedächtnis habe ist man 5 Jahre an die
Umsatzsteuerpflicht gebunden. Angenommen die Gründung war 06
2004. Wann kann man in die Kleinunternehmerregelung wechseln
ohne Umsatzsteuer.
Man ist nur gebunden, wenn man Kleinunternehmer hätte sein können und hier zur Regelbesteuerung optiert. Dann ist mal lt. § 19 UStG 5 Jahre daran gebunden, wobei es hier nur volle Kalenderjahre gibt. Das erste Jahr zählt also als volles Jahr.
Was anderes ist, wenn ein Kleinunternehmer nur mal gelegentlich die Umsatzgrenzen überschreitet, das ist dann keine Option.