Hallo,
sagen wir mal jemand mietet sich 2 kleine Wohnungen und vermietet diese als Ferienwohnung an Urlaubsgäste weiter. Dabei hat er im Jahr ca. 17.000 Euro Einnahmen und 12.000 Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Abschreibung für Einrichtung usw.). Den Gewinn von 5000 Euro gibt er beim Finanzamt unter „Weitervermietung von gemieteten Räumen“ in der Anlage V+V an. Das Finanzamt ist mit dieser Abrechnung schon 6 Jahre einverstanden.
Im laufenden Jahr ist mit höheren Einnahmen zu rechnen, sagen wir mal 19.000 Euro. Besteht jetzt die Gefahr, dass man im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig wird weil Einnahmen über 17.500 Euro?
Ich habe mal gehört, dass die Vermietung an dauernd wechselnde Mieter, also z.B. Feriengäste, anders als die Vermietung an Dauermieter, als gewerblich gilt und man somit Kleinunternehmer ist und dann über 17.500 Euro Einnahmen eben umsatzsteuerpflichtig wird?
Gruß Nnerk