moin!!
wenn zwei schauspieler eine gbr gründen würden und über die „magischen“ 17.500 € umsatz im ersten jahr kämen, wären sie dann automatisch umsatzsteuerpflichtig?
oder gibt es die möglichkeit einer befreiung, wie bei den freien berufen?
lg n.
moin!!
wenn zwei schauspieler eine gbr gründen würden und über die „magischen“ 17.500 € umsatz im ersten jahr kämen, wären sie dann automatisch umsatzsteuerpflichtig?
oder gibt es die möglichkeit einer befreiung, wie bei den freien berufen?
lg n.
Hallo,
wenn zwei schauspieler eine gbr gründen würden und über die
„magischen“ 17.500 € umsatz im ersten jahr kämen, wären sie
dann automatisch umsatzsteuerpflichtig?:
Ja!
Je nachdem, in welchen Produktionen sie mitwirken aber nur mit 7% da eine künstlerische Tätigkeit vorliegt.
oder gibt es die möglichkeit einer befreiung, wie bei den
freien berufen?:
Gruß
Lawrence
moin und schon mal danke!!
Je nachdem, in welchen Produktionen sie mitwirken aber nur
mit 7% da eine künstlerische Tätigkeit vorliegt.
wie würde sich das denn verhalten, wenn sie nur eigenproduktionen spielen würden? also nicht engagiert würden.
Schauspieler üben auch einen freien Beruf aus, da Künstler
Kann es sein, dass hier Umsatz- mit Gewerbesteuer
verwechselt wird?
ich bin mir nicht ganz sicher. nach §4 ustg sind ja diverse berufe auch umsatzsteuerbefreit…
danke,
n.