Hallo liebe Gemeinde
Der umsatzsteuerpflichtige Fotograf „F“ bietet in seinem Fotostudio Fotoshootings in allen Bereichen an. In seinen AGB´s weist er die Kunden daraufhin, dass bei Stornierungen 50% des vereinbarten Leistungsentgeldes als „Ausfallentschädigung“ zu zahlen sind.
Wird ein Termin nun storniert, ist diese Aufallentschädigung umsatzsteuerpflichtig? Falls nicht, warum?
Ich danke für euren Support!