Umsatzsteuerpflicht für Ausfallenentschädigung

Hallo liebe Gemeinde :smile:

Der umsatzsteuerpflichtige Fotograf „F“ bietet in seinem Fotostudio Fotoshootings in allen Bereichen an. In seinen AGB´s weist er die Kunden daraufhin, dass bei Stornierungen 50% des vereinbarten Leistungsentgeldes als „Ausfallentschädigung“ zu zahlen sind.

Wird ein Termin nun storniert, ist diese Aufallentschädigung umsatzsteuerpflichtig? Falls nicht, warum?

Ich danke für euren Support!

Als vertraglicher Schadenersatz wäre das umsatzsteuerfrei. Paragrafen müsste ich erst suchen, aber es ist auf jeden Fall so :wink: