Umsatzsteuerpflicht ja oder nein

tut mir leid … bin überfordert und benötige Hilfe: Umsätze eines Versicherungsvertreters sind von der Umsatzsteuer befreit. Jetzt erweitert der Versicherungsvertreter sein Aufgabengebiet:

  1. er wird Versicherungsmakler und bietet weiterhin Versicherungen div. Anbieter an
  2. Existenzgründungsberatung
  3. Beratungen in Geldanlagen
  4. Baufinanzierungen
  5. Aufbereiten und Strukturierung von Akten/Vers.-Ordnern
  6. Coaching der Geschäftsleitung einer Waldorfschule

* Welche der Umsätze werden umsatzsteuerpflichtig?
* Wie geht man sinnvoll bei der Buchhaltung vor?
* Sind zwei Betriebe anzumelden? - Könnte dann die Kleinunternehmerregelung greifen? - Derzeit würden die Umsätze aller Bereiche die Grenzen überspringen.
* welche §§ bilden die Basis für eine Beurteilung?

Die Leistungen werden in Deutschland erbracht; vielleicht gibt es einige wenige tel. Beratungen ins Ausland. Leider kam vom STB keine aufschlussreiche Antwort, deshalb wende ich mich hoffnungsvoll an dieses Forum. Vorab vielen Dank für eine Hilfe/Gedankenanregung.

Hallo Suchard
Tut mir leid, ich bin kein Experte!
Hab noch nie mit diesen Dingen zu tun gehabt…
Trotzdem liebe Grüße

Maien

Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Tut mir leid. Viele Grüsse!

Die Provisionen, die Du als Versicherungsmakler oder Vertreter bekommst sind ohne USt.
Ich würde für die Anderen Beratungspunkte eine Abgrenzung schaffen und das Ganze dann …Consulting nennen. Die Beratungshonorare sind im Regelfall mit USt. allerdings gibt es hier Ausnahmen! Wenn die die Regelung „Kleingewerbetreibender“ gewählt wird ist das anders.
Aber mal Hand aufs Herz. Wie willst Du denn mit den ganzen Leistungen und Beratungen unter 50.000,-- im Jahr einnehmen. Das geht doch gar nicht. Und dann sollte es besser sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Ein Tipp vom Versicherungsmakler in Oldenburg Gunther Degener www.fair123.de