Hallo Mick,
leider ist Deine zielt Deine Frage auf Rechtsberatung.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass im Umsatzsteuerrecht das gesamte Unternehmen (im umsatzsteuerlichen Sinne) betrachtet wird. Also wer drei Betriebe hat, der hat ein Unternehmen. Bei Beteiligungsverhältnissen kann es nochmal ganz komisch werden. Im Steuerrecht gilt ohnehin der Grundsatz - Keine Regel ohne Ausnahme.
Als Tipp: Meistens in der Landeshauptstadt gibt es die OFD (Oberfinanzdirektion). Da kann Dein Freund ja mal anrufen und dort mit der Umsatzsteuerstelle sprechen. Drauf hinweisen, dass man die Auskunft natürlich nicht als verbindlich versteht. Wichtig für die Nachfrage: Wem gehört das Gebäude, seit wann wurde optiert? Wer betreibt das Kleingewerbe? Damit sollte eine befriedigende Antwort möglich sein. Viel Erfolg!
Wichtig noch eines: Gerade die scheinbar so einfach Umsatzsteuer enthält so massive Vermögensrisiken, da sollte wirklich ein Steuerberater beauftragt werden. Der kostet nicht soviel, wie das Risiko schnell hoch ist.
Schöne Grüße
Dirk-D. Hansmann