Umsatzsteuerpflicht Vermietung und Gewerbe

Hallo zusammen,

ein Freund vermietet Geschäftsräume im Privathaus an Gewerbetreibende mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Nun will er selber ein Kleingewerbe begründen. Gilt für ihn die Kleinunternehmeregelung (mit Befreiung), oder hat er auch bei unterschiedlichen Einkunftsarten automatisch auf Umsatzsteuerpflicht optiert?

Herzlichen Dank für die Unterstützung
08bikermick56

Hallo,

Umsatzsteuerlich kann man nur EIN Unternehmer sein. Da ist es egal, welche verschiedenen Einkunftsarten man hat. Wenn Dein Freund also für die Vermietung bereits zur Umsatzsteuerpflicht optiert hat, dann gilt das nun auch für sein Gewerbe. Da muß er dann auch Umsatzsteuer abführen.
Ausnahme: Er betreibt das Gewerbe nicht als Einzelunternehmer, sondern zusammen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dann wäre das eine andere Person. Aber da Dein Freund, das Gewerbe wohl als Einzelunternehmer angemeldet hat, bleibt ihm nun nix anderes übrig, als auch für das Einzelunternehmen umsatzsteuer abzuführen. Wobei man natürlich den Vorteil nicht unterschätzen darf, dass er aus seinen Ausgaben ja auch einen Vorsteuerabzug hat.

viele Grüße, Moni

Hallo Mick,

leider ist Deine zielt Deine Frage auf Rechtsberatung.

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass im Umsatzsteuerrecht das gesamte Unternehmen (im umsatzsteuerlichen Sinne) betrachtet wird. Also wer drei Betriebe hat, der hat ein Unternehmen. Bei Beteiligungsverhältnissen kann es nochmal ganz komisch werden. Im Steuerrecht gilt ohnehin der Grundsatz - Keine Regel ohne Ausnahme.

Als Tipp: Meistens in der Landeshauptstadt gibt es die OFD (Oberfinanzdirektion). Da kann Dein Freund ja mal anrufen und dort mit der Umsatzsteuerstelle sprechen. Drauf hinweisen, dass man die Auskunft natürlich nicht als verbindlich versteht. Wichtig für die Nachfrage: Wem gehört das Gebäude, seit wann wurde optiert? Wer betreibt das Kleingewerbe? Damit sollte eine befriedigende Antwort möglich sein. Viel Erfolg!

Wichtig noch eines: Gerade die scheinbar so einfach Umsatzsteuer enthält so massive Vermögensrisiken, da sollte wirklich ein Steuerberater beauftragt werden. Der kostet nicht soviel, wie das Risiko schnell hoch ist.

Schöne Grüße
Dirk-D. Hansmann

Sofern der Umsatz des Unternehmens Ihres bekannten unter den festgelegten 17.500 EUR / Jahr liegt, gilt auch hier die Kleinunternehmerregelung ohne Vorsteuerabszugsberechtigung.

Sollte der Umsatz höher sein, natürlich nicht mehr.

Viele Grüße

CG

hallo bikermike,

dein freund kann nur ein gewerbe anmelden. dieses ist umsatzsteuerpflichtig. wenn er die bedingungen des §19 ustg erfüllen sollte, kann er beim finanzamt für DIESES gewerbe die sogenannte kleinunternehmerregelung beantragen.

mfg

jan schaarschmidt