Umsatzsteuerpflicht zu spät erkannt und jetzt?

Hallo,

was ist, wenn Leute als BERUFSANFÄNGER zB freiberufliche Journalisten erst im darauffolgenden Jahr erkennen (oder von Freunden vor Abgabe der ESt Erkl. darauf aufmerksam gemacht werden) dass sie USt-pflichtig in 2009 waren? :~

Können sie die USt 2009 iR der Ist-Versteuerung noch nachzahlen über das monatliche elektronische ELSTER Programm 2009 oder wie geht das technisch?

Oder wie erklärt man sonst dem FA die Umsatzsteuerbeträge nachträglich?

Die nachträgliche Einberechnung der USt sähe dann so aus, richtig???:

-> Honorare 2009 lt. Konto = 100% Netto Honorar + 7 % erm. USt = 107%
-> Netto Honorare 2009 = Honorare 2009 : 1,07
-> abzuführende USt = 2,2% (7% USt.Satz - 4,8 % pauschalierter Vorsteuerabzug f. Journalisten) vom Netto-Honorar

Freue mich über jede Antwort

Servus,

wie geht das technisch?

(1) feststellen, ob denn überhaupt die Kleinunternehmergrenzen überschritten waren. Nochmal zur Erinnerung: 17.500 € im Vorjahr und vorraussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr - wenn die Grenze 50.000 € durch unvorhergesehene und ungeplante Umsatzsteigerungen überschritten worden ist, und die Grenze 17.500 € im Vorjahr nicht erreicht wurde, bleibt der Kleinunternehmer in dem betreffenden Jahr Kleinunternehmer. Ich betone das deswegen, weil es im vorliegenden Fall immerhin überraschend ist, dass das FA nicht von sich aus darauf aufmerksam gemacht hat. Wenn in dieser Situation jetzt von einem Kleinunternehmer eine USt-Erklärung mit Werten zur Regelbesteuerung abgegeben wird, bedeutet das eine Option zur Regelbesteuerung, die ihn für fünf Jahre bindet.

wie erklärt man dem FA die Umsatzsteuerbeträge?

(2) wenn keine USt-Voranmeldungen angefordert waren, gibt man bloß die USt-Erklärung für das Kalenderjahr ab, die sowieso jedes Jahr abzugeben ist. Bloß diesmal halt nicht mit den Werten in den „Kleinunternehmerfeldern“ auf der ersten Seite, sondern mit den Werten zu Umsätzen, USt und Vorsteuer auf den folgenden Seiten.

-> Honorare 2009 lt. Konto = 100% Netto Honorar + 7 % erm. USt
= 107%

Wenn § 12 Abs 2 Nr. 7c UStG tatsächlich zutrifft, ok.

-> Netto Honorare 2009 = Honorare 2009 : 1,07

Ok.

-> abzuführende USt = 2,2%

Stop.

Wenn man hier nicht dem Formular folgt, gibts unweigerlich Huddel, wenn man das Teil nicht so sehr oft in der Hand hat. Also:

Steuerpflichtige Umsätze zu 7%: Bruttoeinnahmen / 1,07
USt = Steuerpflichtige Umsätze * 0,07 (rechnet das Formular bei der Eingabe von selber aus)

Abziehbare Vorsteuer pauschal = Steuerpflichtige Umsätze * 0,048

Abzuführende USt = Eingenommene USt minus Abziehbare Vorsteuer

Wenn man da nicht stur Schritt für Schritt rechnet, kann das leicht lätz hinausgehen. Der Rechengang, den Du beschreibst, ist zwar an und für sich richtig, aber sowas wie „2,2 % abzuführende USt“ geht in kein Formular hinein und schafft scheinbare Komplikationen, wo keine sind.

Schöne Grüße

MM

Vielen dank Herr May für die ausführliche Antwort,

Ich betone das deswegen, weil es im vorliegenden Fall immerhin überraschend ist, dass das FA nicht von sich aus darauf aufmerksam gemacht hat.

ja, genau - dementsprechend wollte niemand Voranmeldungen

Also einfach eine UStErkl. fürs gesamte Jahr 2009 abgeben und entsprechend dem Formular (den Vorsteuerabzug-Prozentsatz!) eintragen.

Frage:
Kann man diese Jahres USt Erk. erst zusammen mit der ESt Erkl. abgeben oder gibt es da gesonderte Fristen?

Anmerkung:
Die Kleinunternehmerregelung wurde bereits für das 1. und 2. Jahr beansprucht und dem FA mitgeteilt
Umsätze ->

  1. Jahr (ab 1. April) ca. 11.000
  2. Jahr ca. 22.000
  3. Jahr (=2009) ca. 25.000

Demnach bestand 2009 USt Pflicht.

Kleinunternehmer Regelbesteuerung Umsatzsteuer
Hi Martin,

da du das so schön erklärt hast, wollte ich es mit der Überschrift archivtauglich machen.

Schöne Grüße
C.

Servus,

da erwischst Du mich auf eine meiner vielen Achillesfersen:

Mir ist keine Vorschrift bekannt, nach der die USt-Erklärung für das Kalenderjahr erst zusammen mit der ESt-Erklärung vorgelegt werden müsste.

Aber: Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Verspätungszuschlag festgesetzt worden wäre, wenn die USt-Erklärung erst zusammen mit dem übrigen Schweppel reingegeben worden ist.

Schöne Grüße

MM