Umsatzsteuerpflicht

Moin,

wenn eine Studierendenschaft einen Laden betreibt, wird sie dann in ihrern Eigenschaft als „Körperschaft der öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit“ Umsatzsteuerpflichtig?

Welche Rechtsform wäre für einen Laden bzw. eine Bildungseinrichtung von Vorteil?

Über Antworten freut sich

AJ

Hallo,

als Student war ich auch mal im AStA und meines Wissens bist Du als „Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts“ umsatzsteuerrechtlich genauso gestellt, wie die Körperschaft, d.h. wie die Uni oder FH. Es sollte also so sein, daß die StudentInnenschaft generell von der Umsatzsteuer befreit ist, egal ob sie ein Kaffe oder einen Laden betreibt. Aber frag sicherheitshalber nochmal im Brett Steuern nach, vielleicht sind die Experten ja schlauer als ich.

Gruß, Bernd

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Hallo, Axel,

wie es bei der Körperschaft aussieht, kann ich Dir auch nicht sagen, aber wenn Du der Umsatzsteuerpflicht entgehen willst, kannst du eine Einzelunternehmung gründen, Du darst dann allerdings auch keine Vorsteuer in Abzug bringen. Es gelten, bestimmte max. Umsatzhöhen. Frag danach die IHK, bin jetzt zu faul zum Nachschlagen.

Gruß Dirk

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