Liebe/-r Experte/-in,
kann man während einer Umsatzsteuerprüfung für das 4. Quartal 2010 eine berichtigte Ust-Voranmeldung abgeben? Also: Prüfzeitraum 2008-2010, USt-VA abgegeben am 10.02.11, VoSt - Prüfung fand statt am 15.02.11, jetzt müsste man an der Buchhaltung 4. Quartal 2010 etwas ändern, darf man jetzt eine Berichtigte Voranmeldung abgeben, wenn der zu berichtigende Zeitraum in den Prüfzeitraum fällt?
Vielen Dank