Umsatzsteuerregelung Kleingewerbe

Guten Abend,
Ich habe eine Frage zum Steuerrecht.

Ich führe ein Nebengewerbe und mache damit jedes Jahr weniger als 17500€ Umsatz, sodass ich unter der Umsatzsteuer Grenze bin und diese nicht erheben muss/Ausweisen darf(Kleinunternehmerregelug)

Angenommen ich wäre gleichzeitig noch Gesellschafter in einer UG/GmbH, welche nicht umsatzsteuerbefreit ist.

Würde das die Kleinunternehmerregelung meines Nebengewerbes beeinflussen, sodass ich MwSt erheben müsste?

Danke für die Hilfe.

Nach dem Steuerberatungsgesetz ist eine Beratung in persönlichen Angelegenheiten
durch nicht zugelassene Personen, wie Steuerberater oder Anwälte, strafbar.

Da solltest Du mal zum Steuerberater mit gehen, da wir hier dir gar keine Auskunft geben dürfen :wink:

Guten Abend!

Nein.

Gruß
Wolfgang

Blödsinn.

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Das ist kompletter Unsinn. Gemäß Steuerberatungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__2.html) ist das nur genau dann verboten, wenn es
##geschäftsmäßig
passiert. Wo bitte sollte das denn hier gegeben sein? Bekommst Du Geld für Deine Antworten?

Kannst Du Deine Meinung begründen?
Wer einen solchen ehrenrührigen Kommentar abgibt sollte das können
oder besser schweigen!!

If you can’t stand the heat, keep out of the kitchen.

Wer Unsinn schreibt, muss sich nicht wundern, wenn das auch genau so genannt wird. Schau gefälligst mal in das Gesetz hinein, das Du dem Fragesteller hier an den Kopf wirfst.

Begründe doch du deinen frei erfundenen Blödsinn. „Strafbar“, jaja…

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„Schwarze Steuerhilfe“ ist eine Ordnungswidrigkeit und mit Strafe bedroht, wenn sie
geschäftsmäßig betrieben wird.
Und wie wird unter Juristen der unbestimmte Rechtsbegriff „geschäftsmäßig“ definiert?
Nebenbei bemerkt:
Unter www.wer-weiss-was.de/netiquette kann jeder nachlesen, dass Fragen in persönlichen
Rechts- und Steuerfragen nicht zulässig sind und vom Betreiber des Forums normalerweise
gelöscht werden. Nur abstrakte Rechtsfragen dürfen zur Diskussion gestellt werden.
Dort steht auch etwas über respektvollen Umgang der Forumsmitglieder untereinander,
auch wenn man eine andere Meinung vertritt.

„Geschäftsmäßig“ hat hier nichts mit Geld zu tun!
Siehe § 2 StberG.

Bleibt trotzdem sinnfreies Geschwurbel, was du da geschrieben hast. Denn da ist nix strafbar. Vielleicht konzentrierst du dich künftig einfach auf Dinge, bei denen du wenigstens ein klein wenig Ahnung hast.

Da findest Du die Definition aber nicht. Und mir zu erzählen, wo ich nachschauen soll, nachdem ich Dich genau dorthin verlinkt habe ist… nunja.

Selbstverständlich hat das was mit Geld zu tun, sonst wäre es nämlich kein Geschäft. Google wäre Dein Freund gewesen…

Und wo ist das hier der Fall Deiner Meinung nach?

§ 160 StberG.
Nochmals: Siehe „Netiquette“.

Nach Satz 2 des § 2 StberG ist auch die unentgeltliche Tätigkeit verboten.
Es kommt nur auf den Begriff „geschäftsmäßig“ an.
Der Forum-Betreiber weist unter „Netiquette“ darauf hin, dass in diesem Forum
Fragen zu persönlichen Rechtsproblemen nicht behandelt werden dürfen.
Warum wohl?

Du verstehst es nicht. Ordnungswidrig ist nicht gleich strafbar. Und eine geschäftsmäßige Beratung in Steuersachen ist hier eh nicht erkennbar. Und der Rest von dem, was du da schwurbelst, ist auch Murks. Also: bei Ahnungslosigkeit kann Klappehalten eine Option sein.

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Toll. Er hat tatsächlich das Gesetz auch mal gelesen. Fehlt nur noch, dass er es auch irgendwann versteht.
Für Dich nochmal zum mitmeißeln: verboten ist eben nur die
##GESCHÄFTSMÄSSIGE
Hilfeleistung. Welcher Laie soll denn hier bitte schön geschäftsmäßig tätig sein, hm?

Meine Güte, bring doch endlich mal was neues. Langsam wird’s echt lächerlich.

Ich habe nicht nur das Gesetz ( 2 StberG und § 160 a,a,O. ) gelesen:
Hilfe in Steuersachen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld
bis zu 5.000 € bedroht ist, wenn sie von nicht dazu befugten Personen
geschäftsmäßig ausgeübt wird.
Und das gilt auch, wenn die Tätigkeit unentgeltlich ausgeübt wird.
Das steht so in § 2 S.2 StberG).
Man muß Gesetze nicht nur lesen, sondern auch aufmerksam
und vollständig lesen.

Was mit „geschäftsmäßig“ gemeint ist, hat die Finanz-Rechtsprechung definiert.
Ich habe auch die BFH-Urteile vom 06.11.1962 VII 97/61, vom 24.07.1973 VII R58/72
und vom 28.07.1981 VII R14/79 zu Rate gezogen:
„Geschäftsmäßig ist eine Tätigkeit, wenn sie selbstständig und mit der Absicht
der Wiederholung ausgeübt wird.“

Siehe meinen Kommentar zu dem Geschwurbel von allnetflat!