Umsatzsteuerrückerstattung trotz Insolvenz

… einschl. Mwst. bezahlt. Ich habe die Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht. Der Auftragnehmer ist mittlerweil Insolvent und wird die Anlage auch nicht mehr bauen. Wird die Vorsteuer trotzdem vom Finanzamt zurückgezahlt?

Da würde ich unbedingt den Steuerberater fragen. Sicher hängt es auch davon ab, ob und wieviel Geld du von dem Auftragnehmer zurückbekommst.

… einschl. Mwst. bezahlt. Ich habe die Vorsteuer beim
Finanzamt geltend gemacht. Der Auftragnehmer ist mittlerweil
Insolvent und wird die Anlage auch nicht mehr bauen. Wird die
Vorsteuer trotzdem vom Finanzamt zurückgezahlt?

ich weiss zwar nicht wo es rum geht, aber wenn jemand im Insolvenzverfahren sich befindet wird gar nichts mehr bezahlt, es würde sogar bestraft. Sie müssen das Geld beim Insolvenzgericht eintragen lassen und wenn dann was übrig bleibt, wird dieser Betrag an alle Gläubiger zu gleichen Teilen ausgezahlt.
Kann durchaus sein, dass Sie für den Anwalt mehr bezahlen, als Sie je an Geld sehen werden.
So erging es mir leider auch:frowning: . Das sind deutsche Gesetze. Mache viele Schulden, zahle nicht, auch wenn du es locker könntest und melde Insolvenz an. Armes Deutschland!
Gruss
Agnes

Vorsteuer müsste eigentlich erstattet werden, sind ja keine Forderungen gegen den Unternehmer, sondern gegen Finanzamt.

… einschl. Mwst. bezahlt. Ich habe die Vorsteuer beim
Finanzamt geltend gemacht. Der Auftragnehmer ist mittlerweil
Insolvent und wird die Anlage auch nicht mehr bauen. Wird die
Vorsteuer trotzdem vom Finanzamt zurückgezahlt?

Da fehlt der erste Teil, oder?

… einschl. Mwst. bezahlt. Ich habe die Vorsteuer beim
Finanzamt geltend gemacht. Der Auftragnehmer ist mittlerweil
Insolvent und wird die Anlage auch nicht mehr bauen. Wird die
Vorsteuer trotzdem vom Finanzamt zurückgezahlt?

Bin hier leider kein experte, aber ich würde malschätzen: Ja

gruß
Rudi

… einschl. Mwst. bezahlt. Ich habe die Vorsteuer beim
Finanzamt geltend gemacht. Der Auftragnehmer ist mittlerweil
Insolvent und wird die Anlage auch nicht mehr bauen. Wird die
Vorsteuer trotzdem vom Finanzamt zurückgezahlt?

Hallo! Sorry da kann ich nicht weiterhelfen

… einschl. Mwst. bezahlt. Ich habe die Vorsteuer beim
Finanzamt geltend gemacht. Der Auftragnehmer ist mittlerweil
Insolvent und wird die Anlage auch nicht mehr bauen. Wird die
Vorsteuer trotzdem vom Finanzamt zurückgezahlt?

Danke

Ja hast recht fehlt ein Teil also es geht um eine PV-Anlage die berechnet und eine Anzahlung geleistet wurde kann ich für die Anzahlung die Vorsteuer erhalten. Fa. jetzt in Insolvenz

Hast Du eine Rechnung für die Anzahlung oder irgeneinen Beleg, aus dem die gezahlte Vorsteuer hervorgeht? Dann kannst Du die geltend machen und das Finanzamt muss sehen, wie es die USt von dem Auftragnehmer bekommt.

Übrigens: Wenn Du den Verdacht hast, dass die Firma zum Zeitpunkt der Annahme der Vorauszahlung schon zahlungsunfähig war, kannst Du einen Strafantrag wegen Betrugs stellen.

Ja hast recht fehlt ein Teil also es geht um eine PV-Anlage
die berechnet und eine Anzahlung geleistet wurde kann ich für
die Anzahlung die Vorsteuer erhalten. Fa. jetzt in Insolvenz

Hallo
Hochinteressant aber ich habe keine ahnung;
eine rechnung die der auftragnehmer stellt,
buchst du ein und machst die vorsteuer geltend.
Die zum ansatz gebrachte Vorsteuer wird mit der
Umsatzsteuer auf deine Erlöse verrechnet; der Saldo ist ans finanzamt abzuführen.
Die Leistung wird nicht erbracht, der Grund der Rechnung ist obsolet, du wirst die rechnung nicht bezahlen, die verbindlichkeit ausbuchen. Die zum Ansatz gebrachte Vorsteuer ist an das Finanzamt zurückzuführen !

oder habe ich das falsch deinerseits verstanden ?
:wink:

… einschl. Mwst. bezahlt. Ich habe die Vorsteuer beim
Finanzamt geltend gemacht. Der Auftragnehmer ist mittlerweil
Insolvent und wird die Anlage auch nicht mehr bauen. Wird die
Vorsteuer trotzdem vom Finanzamt zurückgezahlt?

leider bin ich da überfragt
… einschl. Mwst. bezahlt. Ich habe die Vorsteuer beim
Finanzamt geltend gemacht. Der Auftragnehmer ist mittlerweil
Insolvent und wird die Anlage auch nicht mehr bauen. Wird die
Vorsteuer trotzdem vom Finanzamt zurückgezahlt?

Hallo Liesel25,

wenn Sie den Betrag inkl. MwSt. beim Insolvenzverwalter geltend gemacht haben wohl eher nicht.

Am Besten beim Finanzamt direkt nachfragen.

Gruß Lore

Hallo tut mir leid bei dieser Frage kann ich nicht helfen.

… einschl. Mwst. bezahlt. Ich habe die Vorsteuer beim
Finanzamt geltend gemacht. Der Auftragnehmer ist mittlerweil
Insolvent und wird die Anlage auch nicht mehr bauen. Wird die
Vorsteuer trotzdem vom Finanzamt zurückgezahlt?