Hallo und Moin moin,
habe da mal ne allgemeine Frage:
Mal angenommen ein Steuerpflichtiger hat eine Umsatzsteuerforderung gegenüber dem Finanzamt und das Finanzamt überweist ihm den Betrag, auf welches Konto muß er das buchen?
Vielen Dank
Martin
Hallo und Moin moin,
habe da mal ne allgemeine Frage:
Mal angenommen ein Steuerpflichtiger hat eine Umsatzsteuerforderung gegenüber dem Finanzamt und das Finanzamt überweist ihm den Betrag, auf welches Konto muß er das buchen?
Vielen Dank
Martin
[USt - EÜR] Umsatzsteuerrückzahlung verbuchen
Hallo Martin,
das kommt drauf an:
Wenn die USt-Voranmeldungen über Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben eingebucht werden (kann man tun, um die Abstimmung zu erleichtern), wird die Forderung aus UStVa XY durch die Zahlung aufgelöst, indem man die Zahlung per Bank an Forderungen aus Steuern und Abgaben bucht.
Wenn ein „Kreditor“ Finanzkasse eingerichtet ist (darf man unterjährig tun, um z.B. die Automatisierung des Zahlungsverkehrs zu nutzen - darf bloß nicht in der Bilanz unter "Verbindlichkeiten aus LuL stehen), wird die Forderung per Bank an Kreditor Finanzkasse aufgelöst.
Sonst - und das ist die übliche Handhabung - wird die Zahlung auf „Umsatzsteuervorauszahlungen“ gebucht. Lass Dich nicht von dem Begriff „Zahlung“ stören.
Falls allerdings eine Überschussrechnung erstellt und nicht bilanziert wird, kann das Werk auf einen veranlagenden Menschen treffen, der die erhaltenen Zahlungen als Einnahmen und die geleisteten Zahlungen als Ausgaben sehen will. In diesem Fall wird eine Kopie des Kontos „Umsatzsteuervorauszahlungen“ mit den gleichen Funktionen erstellt, dieses aber in der Überschussrechnung in die Einnahmen gesteuert. Diese Handhabung ist technisch-pragmatisch bloß empfehlenswert, wenn die dunkle Seite der Macht darauf besteht: Sie bildet nämlich eine wichtige Fehlerquelle bei der Abstimmung der USt-Werte per Kalenderjahr.
Schöne Grüße
MM