Umsatzsteuerrückzahlung

Liebe Experten,

Welches Recht hat ein Steuerzahler gegenüber Finanzamt auf bereits festgesetzter bzw. mitgeteilter aber noch nicht erstattener Umsatzsteuerrückzahlung aus dem Jahr 2002 und 2003?

Vielen Dank im Voraus

herzliche Grüße

Taykan

Hallo Taykan,
leider versteh ich die Frage nicht so richtig. Willst Du wissen, in welchem Zeitraum das FA eine Erstattung der Umsatzsteuer an Dich vornehmen muß?
Gruß
Michael

Hallo Taykan,

Welches Recht hat ein Steuerzahler gegenüber Finanzamt auf
bereits festgesetzter bzw. mitgeteilter aber noch nicht
erstattener Umsatzsteuerrückzahlung aus dem Jahr 2002 und
2003?

Wenn die Rückzahlung durch das FA festgesetzt wurde (d.h. die abgegebenen USt-Erklärungen falsch waren, nur in diesem Fall ergeht ein Bescheid durch das FA), wurde gleichzeitig auch mitgeteilt, was mit dem Guthaben geschehen ist, wenn es nicht erstattet worden ist. Üblicherweise eine Mitteilung der Finanzkasse betreffend Verrechnung des Guthabens mit gleichzeitig bestehenden Steuerschulden.

Wenn diese Mitteilung abhanden gekommen ist, kann man bei der Finanzkasse einen Kontoauszug anfordern, in dem alle Fälligkeiten von Steuern den dazu gehörigen Zahlungen gegenübergestellt sind.

Moral: Wenn irgendwo ein Steuerguthaben in Sicht ist, immer rechtzeitig vorher alles, was an Zuschlägen noch offen ist, nach Möglichkeit per Erlassantrag glatt machen lassen. Das sind sonst viele kleine Löcher, in denen ein Guthaben schnell versickert ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

Vielen Dank für ausführliche Info!

Wenn die Rückzahlung durch das FA festgesetzt wurde (d.h. die
abgegebenen USt-Erklärungen falsch waren, nur in diesem Fall
ergeht ein Bescheid durch das FA), wurde gleichzeitig auch
mitgeteilt, was mit dem Guthaben geschehen ist,

1-Die abgegebenen Ust.-Erklärungen waren in Ordnung.
2-Das Unternehmen existiert nicht mehr(Gewerbe bereits abgemeldet).

folgende Mitteilung erhalten;

„Ihr Finanzamt ist bemüht, etwaige Guthaben so schnell und
kostengünstig wie möglich auszuzahlen. Eine Auszahlung wird
erleichtert und beschleunigt, wenn Ihre Kontoverbindung dem bekannt
ist“ (Dat. 12.06.04, Termin/Frist 14.07.04)

3-Bankverbindung wurde am 14.06.04 unterschrieben zurückgeschickt.

erstattet worden ist. Üblicherweise eine Mitteilung der
Finanzkasse betreffend Verrechnung des Guthabens mit
gleichzeitig bestehenden Steuerschulden.

4-Es besteht kein Steuerschuld.

Danke nochmals

freundliche Grüße

Taykan

Hallo Michael,

nicht in welchem Zeitraum, sondern wie lang darf das FA eine
Erstattung verzögern?

für die zu erwartenden Auszahlung wurde die Bankverbindung
rechtzeitig mit Unterschrift am 14.06.04 mitgeteilt.

Wie soll man am besten reagieren?
Kann jedoch eine Verjährung in Frage kommen?

Besten Dank,

freundliche Grüße

Taykan

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für die zu erwartenden Auszahlung wurde die Bankverbindung
rechtzeitig mit Unterschrift am 14.06.04 mitgeteilt.

Wie soll man am besten reagieren?
Kann jedoch eine Verjährung in Frage kommen?

hallo,

anrufen und fragen…

gruß vom inder