Umsatzsteuersatz für Sammler-Gegenstände

Guten Tag!

Nehmen wir an, es werden im Rahmen eines Buchantiquariats u.a. auch folgende Artikel verkauft:

  • alte Ansichtskarten
  • historische Rechnungen
  • historische Wertpapiere
  • alte Urkunden, Dokumente
  • Grafiken, Plakate

Welchen Umsatzsteuersatz muss man auf diese Dinge berechnen? Gilt hierfür auch der ermäßigte Steuersatz von 7%?

Danke für Eure Hilfe!

Martina Berg

Hallo Martina,

  • alte Ansichtskarten

Nur, wenn es sie von philatelistischem Sammlerwert sind, Zolltarif Pos. 49.07 und 97.04 - also in der Regel 16%

  • historische Rechnungen

Keine Ermäßigung

  • historische Wertpapiere

Jein: Wertpapiere im engeren Sinn nicht ermäßigt, aber Sammlungsstücke von numismatischem Wert schon, nämlich Zolltarif Pos 97.05, kursungültige Banknoten, einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld, Münzen aus unedlen Metallen, bei hohem Sammlerwert (mehr als das 2,5fache des Metallwertes) auch Münzen und Medaillen aus Edelmetallen.

  • alte Urkunden, Dokumente

Einige davon werden ermäßigt besteuert:

Kartographische Erzeugnisse aller Art (ZolltarifPos. 49.05) - zur Frage, ob es sich bei einer Karte der Grafschaft Wackelsteiner Ländchen von 1815 um ein kartographisches Erzeugnis in diesem Sinn handelt, habe ich hier nicht recherchiert.

Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert (ZolltarifPos. 97.05) - auch hier ist die Abgrenzung bisschen fummelig. Wenn Du tatsächlich den Ablassbrief für Ottheinrich den Abwaschbaren von & zu Wackelstein wiederfindest, ist der unstrittig von geschichtlichem Wert. Grenzfälle zum nur dekorativen oder Liebhaberwert dürfte es viele geben, Kistenware für die Mainzer Johannisnacht fällt sicherlich nicht unter die Ermäßigung.

  • Grafiken, Plakate

Teilweise wie oben. Außerdem ermäßigt besteuert: Kunstgegenstände, und zwar Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (ZolltarifPos 97.05).

Zusammenfassend kann man sagen: Überall dort, wo der Verkehrswert so hoch ist, dass man ein Viertelstündchen mit der Prüfung verbringen kann, ohne dass das unrentabel wird, ist die Einzelfallprüfung angesagt. Sonst 16% USt.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, die mir sehr geholfen hat.

Viele Grüße
Martina Berg