Umsatzsteuerschuld Forstarbeiten

Hallo
ich bin Kleinunternehmer und arbeite momentan für eine Heizungsfirma als Subunternehmer. Mein Steuerberater meinte das es nun günstig wäre eine umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit anzumelden bzw. von Kleinunternehmer in umsatzsteuerpflichtig umzuwandeln. Da ich auf meine momentanen Umsätze keine Umsatzsteuer (§ 13 B UStG) abführen muss. Und somit sämtliche Vorsteuern für Ausgaben vom Finanzamt erstattet bekäme. Das heißt ja das ich nie eine Umsatzsteuerschuld beim Finanzamt hätte.
Meine Frage jedoch bezieht sich auf meine „Wintertätigkeit“. Im Winter gehe ich in den Wald und schlage für eine Firma dort Holz. Mein Steuerberater meint, das diese Umsätze dann Umsatzsteuerpflichtig seien weil es keine Bauleistung darstellt. jedohc ist es doch die selbe Situation / Ablauf wie bei meiner jetzigen Arbeit (Heizungsfirma). Dafür muss es doch im Umsatzsteuergesetz auch eine Regelung geben das ich auf diese Umsätze keine Steuern abführen müsste.
Wäre schön wenn mir da noch jemand helfen kann.
Danke

Hallo,

wenn man zur Umsatzsteuerpflicht (Regelbesteuerung) wechselt, so gilt die Wahl für alle Umsätze die man ausführt, denn man hat im umsatzsteuerlichen Sinne nur einen Rahmen des Unternehmens.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

für Deine Tätigkeit im Wald mußt Du auf alle Fälle Umsatzsteuer abführen, wenn Du freiwillig zur Umsatzsteuer optierst.
Der Fall „Bauleistungen“ ist im Umsatzsteuerrecht ein Sonderfall, also eine Ausnahme. Hier fällt grundsätzlich auch Umsatzsteuer an, jedoch hat das Umsatzsteuerrecht im Baugewerbe es so geregelt, dass der Leistungsempfänger, also dein Auftraggeber für dich Umsatzsteuer abführen muß. Es wird also für deine Tätigkeit schon Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt, aber halt nicht durch dich, sondern durch Deinen Aufraggeber.

Für Deine Holzfällarbeiten gibt es so eine Sonderregelung nicht und deshalb mußt du für diese Tätigkeit selbst die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Ich hoffe, es wurde etwas verständlicher.

Viele Grüße, Moni

Hallo,

zum Verständnis: als Unternehmer, der auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet sind Sie im Endeffekt wirtschaftlich nicht von der USt belastet. In der Regel trägt der Endabnehmer (private Kunde; also wir Bürger die USt)

Bsp:

Firma A erbringt Leistung an Firma B für 1.000 € zzgl 190 € USt. Firma B zahlt 1.190 an Firma A.

So nun hat Firma A 190 € USt ans Finanzamt zu zahlen. Die hat Sie aber von B erhalten. > Belastung = 0 €.

Firma B hat 190 € USt an A bezahlt und holt diese als Vorsteuer wieder vom Finanzamt zuück. > Belastung 0 €.

Erst wenn Lieferung von Firma B an privaten Kunde C für 2.000 € zzgl. 380 € = 2.380 €; dann tritt eine wirtschaftliche Belastung auf. Aber nicht bei B sondern bei C. Zwar muss B 380 € USt ans Finanzamt abführen, die hat er aber von Privatmann C erhalten.

Zur Frage § 13 b UStG > Forstarbeiten erfüllen nicht den Tatbestand des § 13b UStG und somit müssen Sie USt ausweisen (Was aber s.o. nur die privaten Personen und nicht die Unternehmer belastet.)