Umsatzsteuersenkung bei laufendem Projekt

Hallo,
ein Handwerksbetrieb erbringt Bauleistungen für ein anderes Unternehmen. Es ist ein umfangreiches Projekt, die Gesamtkosten dürften über 150000€ liegen.

Beginn der Leistungen war im März 2020, der Abschluss der Arbeiten wird im Juli 2020 erwartet.
Die Vergabe erfolgte ohne schriftlichen Vertrag und ohne Kostenvoranschlag per Handschlag, falls das eine Rolle spielen sollte.

Wie ist nun die Umsatzsteuersenkung zum 01.07.20 zu betrachten?

Ich denke: Datum der Leistungserbrinung ist das Datum der Abnahme. Da keine Teilabnahmen (etwa: „Fertigstellung Hallenlicht“) vereinbart wurden, würde die gesamte Endrechung unter den Umsatzsteuersatz von 16% fallen.

Natürlich wurden schon Abschlagsrechnungen erstellt und bezahlt. Diese Rechnungen lauten auf „bisher erbrachten Lieferungen und Leistungen im Rahmen Ihres Bauvorhabens XXX“.

Angenommen, man hätte bis zum 30.06.20 Abschlagszahlungen in Höhe von 100.000€ berechnet, also zzgl. 19.000€ Umsatzsteuer, nun würde im Juli die Abnahme erfolgen und die Abschlussrechnung erstellt, sagen wir mal über 150.000€ zzgl. 24.000€ USt. zusammen also 174.000€.

Wie berücksichtigt man die Abschlagszahlungen korrekt in der Abschlussrechnung?
Meiner Meinung nach müsste der Kunde nun noch 55.000€ bezahlen, die allerdings doch nur 5.000€ USt. beeinhalten dürften…

Wie schreibt man sowas korrekt?

Hallo, dies ist klar geregelt. Die Abschläge werden mit der Schlussrechnung gegengerechnet. Dass dann da ein geringerer Umsatzsteuerbetrag drin steckt, ist unerheblich, der wird auch nicht ausgewiesen, genau um diese Verwirrung zu vermeiden. Die Zahlen in der Schlussrechnung bei Deinem Beispiel sind also wie folgt darzustellen:

Leistungen blabla netto EUR 150.000,00
zzgl. 16 % USt EUR 24.000,00
Gesamtbetrag Schlussrechnung EUR 174.000,00

abzgl. AR 1 …
abzgl. AR 2 …
jeweils aufgeteilt mit netto Steuer brutto
also netto EUR 100.000,00
19 % USt EUR 19.000,00
brutto AR EUR 119.000,00

Restbetrag zu zahlen EUR 55.000,00

und alles ist gut, wenn auch alle anderen Rechnungspflichtangaben da sind.
Leistungszeitpunkt nicht vergessen (Abnahme durch den Bauherren / Leistungsempfänger)

Viele Grüße aus Landshut
Steffen Göldner