Umsatzsteuervorabzug

Hallo,
ich habe letztens schon mal wegen meiner Solaranlage gefragt. Schlüssig bin ich mir immer noch nicht, aber weitere Fragen habe ich inzwischen:
Wie macht man das, die Umsatzsteuer zurück zu bekommen? Gibt es dafür einen besonderen Antrag (was ich vermute)? Welche Unterlagen muss man dazu einreichen? Wie sind dir Fristen für den Antrag?
Gruß
loderunner

Umsatzsteuererklärung.

Erst einmal keine. Wenn das Finanzamt dazu etwas sehen will, melden die sich.

31.07. des Folgejahres bzw. 28.02. des Zweitfolgejahres (für den Veranlagungszeitraum 2019 noch einmal verlängert bis mindestens 31.03.), bis zum Eintritt der Verjährung hättest du im Regelfall vier Jahre Zeit, allerdings könnten dann ggf. Verspätungszuschläge festgesetzt werden.

2 Like

Das muss natürlich heißen: … bzw. bei Abgabe über ein Mitglied der steuerberatenden Berufe 28.02. des Zweitfolgejahres …

1 Like

Hallo,
in dem Thema bin ich nicht weit genug drin. Mitgehoert habe ich allerdings, dass seit kurzem neuere Regelungen geschaffen wurden, glaub ab 1/2021. Manche schliessen den ganzen Bereich (Ueberschuss-) Einspeisung aus, und sorgen fuer KEINE Einspeisung, um dem Finanzamt und dem EEG fuer Eigenstrom zu entkommen. Nichtsdestotrotz empfehle ich youtube Suchwort solaranlage steuererklaerung Beispiel

1 Like

Hallo,
danke für die Hilfe wiedermal. Nach einigem Recherchieren mit den diesmal richtigen Suchbegriffen und einiger Rechnerei habe ich mich entschlossen, keinen Vorabzug zu machen.

Das heißt dann, dass ich die Anlage als Liebhaberei betreibe, Kleinunternehmer bin und deshalb die Umsatzsteuer vom Kaufpreis der Anlage nicht abziehen kann, aber beim „Verkauf“ des Stroms auch keine Umsatzsteuer bezahlen muss.

Liege ich mit diesen Vermutungen richtig? (Ich hoffe, sonst muss ich noichmal weiter forschen).

Muss ich das irgendwo anmelden (vermutlich nicht, wenn ich die Postings hier bei www, nicht nur in diesem Thread, richtig verstanden habe)?

Die Grenze der Einnahmen muss dann unter den schonmal genannten 410€/Jahr liegen?

(Die Grundbedingung „Anlage weniger als 10kWp“ ist erfüllt und ich möchte mit Elektrofahrzeug möglichst den kompletten Strom selbst verbrauchen.)
Gruß
loderunner

1 Like

Die Frage ist, ob dein Elektrofahrzeug auch immer dann als Verbraucher zur Verfügung steht, wenn da Energie anfällt.

Normalerweise nicht - tagsüber steht es an der Arbeitsstelle. Aufladen fände also statt, wenn’s dunkel ist. Dementsprechend habe ich einen Akku an der Anlage. Vermutlich aktuell noch zu klein, aber das Ding ist modular aufgebaut und deshalb ziemlich einfach zu vergrößern.

Jo, danke für die Erhellung. Der Akku der Anlage begrenzt dann aber vermutlich die Reichweite noch stärker als die Akkus des Autos. Aber das hast du ja schon bedacht.

Wie ist das eigentlich mit der Brandgefahr. Ich hab mal gehört (!), dass die Feuerwehr keine Häuser löscht, auf denen Solaranlagen sind. Ist das so oder ist das Quatsch? Wo hast du denn deine <10kWp? Auf dem Dach?

Ich brauche die Reichweite doch nur ein paar mal im Jahr. Tagtäglich fahre ich 50km, dafür braucht das Fahrzeug ungefähr 7kWh. Im Urlaub werden wir erstmal ein anderes Fahrzeug benutzen - wir werfen das bisherige Fahrzeug ja nicht weg. Oder wir fahren mit dem Zug und/oder Fahrrad (schon mal gemacht - absolut traumhaft. Nur die Planung war wegen der Bundesbahn ein Alptraum). Aber das ist noch nicht fix. Und irgendwann wird es sogar in D eine ausreichende Anzahl von Schnellladesäulen geben.

Kein Problem. Das Ding selber brennt schließlich nicht. Im Gegenteil haben wir im Zuge der Montage gleich einen Blitzableiter bekommen, der vorher nicht vorhanden war.

Alles isoliert. Und selbstverständlich ist die Feuerwehr entsprechend ausgebildet. Löschen, wenn irgendwas unter Spannung steht, machen die dauernd.

Ja. Da das Haus in N-S-Richtung steht, kann ich beide Dachhälften nutzen. Ertragseinbuße ungefähr 10%, dafür doppelte Fläche gegenüber einem Haus in O-W-Richtung.

Moin,
als die Solaranlagen zahlenmäßig mehr wurden, haben sich die Feuerwehren wohl immer mehr Gedanken auch zum Löschen gemacht, weil es besondere Herausforderungen gibt. Und einige Ideen entwickelt.
Also grundsätzlich Quatsch, aber sie löschen wohl nicht mehr mit dem Ziel zu löschen, sondern Schaden begrenzen, wenn es weit genug ist mit dem Brand, dann liegt es aber da dran (habe ich bei Bekannten mit Scheune mit Solaranlage mitbekommen), dass es schon zu fortgeschritten ist (das kann dir bei einem Haus mit Ölheizung im Keller auch passieren und liegt dann auch nicht an der Heizung oder den Tanks). Und selber als Produzent eines Feuers ist die Solaranlage kein erhöhendes Risiko, soweit mir beim Versichern meiner Anlage gesagt wurde, von ihr geht keine größere Brandgefahr aus, also ruhig bleiben.
Grüße

Soweit du keinen Gewinn erzielst, kannst du es als Liebhaberei betreiben und aus der Steuer raushalten. Dazu solltest du aber alle Belege und Abrechnungen penibel aufbewahren, um dem Finanzamt in Zweifelsfällen nachweisen zu können, das die Einspeisevergütung noch nicht einmal die Kosten deckt. Wesentlich ist der Totalgewinn, also der Gewinn über die gesamte Lebensdauer der Anlage.

1 Like

Das ist sehr wenig - was ist das für ein Auto? Auch im Winter nur 14kWh / 100km?

Warum hat man das denn gemacht? Eigentlich werden die Module nur mit einem mickrigen Potenzialsáusgleichsleiter verbunden…

Das ist Quatsch. Die Spannungen liegen unter 1000V - da muss man schon sehr dämlich mit dem Vollstrahl aus einem Meter Entfernung auf blanke, spannungsführende Kabel gehen.

Renault Zoe. Vielleicht auch der Citroen e-C4. Entscheidet sich kommende Woche.

Der Verbrauch ist real (Wert aus einer Probefahrt), allerdings kommen da noch die Ladeverluste dazu. Und im Winter wird es sicher etwas mehr - je nach Anspruch an die Innenraumtemperatur. Immerhin haben beide eine Wärmepumpenheizung.

Weil’s in einem Aufwasch ziemlich mit gemacht werden konnte. Und der (Kreuz-) Erder eh’ endlich gemacht werden musste, weil der Querschnitt damals (vor meiner Zeit) des Potentialausgleichs viel zu klein war (2,5²). Und der neue Zähler einen neuen Verteilerschrank mit echtem Potentialausgleichsanschluss erfordert hat.

Das Haus hatte früher mal den Hausanschluss auf dem Dachboden, der neue Zählerschrank ist im Keller und für eine Aufteilung in zwei Wohnungen vorbereitet. Natürlich wird jetzt nicht alles neu gemacht, aber bei jeder Renovierung soll es dann etwas normgerechter und übersichtlicher werden.

Beim Einzug vor 25 Jahren gab es hier bei allen Steckdosen noch zwei Adern unter Putz zum Sicherungskasten und eine Ader aufputz zum nächsten Heizkörper. Und einen FI-Schutz mit 0,5A…

Hallo,

Wird da aus den gesparten Stromkosten ein fiktiver Gewinn berechnet?
Gruß
loderunner

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.