Umsatzsteuervoranmeldung

Hallo Wissende,

müssen denn bei der USVA die Rechnungen mit eingereicht werden, bzw. nachgereicht, auf dem Postweg?

Danke und Grüße Karamell

Hallo Fragende,

müssen denn bei der USVA die Rechnungen mit eingereicht
werden, bzw. nachgereicht, auf dem Postweg?

Weder noch. Es werden keine Rechnungen eingereicht.

Gruß

Nordlicht

Servus,

es gibt Fälle, z.B. bei regelmäßigen hohen USt-Guthaben, bei denen im Rahmen der Prüfung der Voranmeldung Belege nicht nur für das jeweilige Quartal, sondern auch für folgende Quartale für einen gewissen Zeitraum angefordert werden. In der Regel läuft das dann so ab, dass Rechnungen oberhalb eines festgelegten Betrages in Kopie vorgelegt werden müssen.

Wenn aber keine Unterlagen angefordert werden, braucht man auch keine einzureichen.

Das entbindet natürlich nicht von der grundsätzlichen Pflicht, Aufzeichnungen nachvollziehbar zu strukturieren.

Das bedeutet, wenn man einen Unternehmer zwei Jahre später nachts um halb vier weckt und danach fragt, muss er ohne weiteres und aus dem Stand in der Lage sein, zu zeigen, aus welchen Belegen er sich die USt berechnet hat. Daran hapert es bei den allermeisten Selbstbuchern.

Schöne Grüße

MM

Das entbindet natürlich nicht von der grundsätzlichen Pflicht,
Aufzeichnungen nachvollziehbar zu strukturieren.

Das bedeutet, wenn man einen Unternehmer zwei Jahre später
nachts um halb vier weckt und danach fragt, muss er ohne
weiteres und aus dem Stand in der Lage sein, zu zeigen, aus
welchen Belegen er sich die USt berechnet hat. Daran hapert es
bei den allermeisten Selbstbuchern.

Stimmt. Auch ohne DIN EN ISO 9000 *g* sollte man in der Lage sein, inerhalb von 2, spätestens 5 Minuten die erforderlichen Belege in der Hand zu halten.

Das spart auch ohne „Hausbesuch vom FA“ viel Zeit, Sucherei und Nerven.

Schöne Grüße
JoKu

Hallo und Danke.
Ich muß die belege also aufheben, die aber nicht einreichen, solange für´s FA alles plausibel ist und keine Prüfung gemacht wird.

Karamell

Ich muß die belege also aufheben, die aber nicht einreichen,
solange für´s FA alles plausibel ist und keine Prüfung gemacht
wird.

Stimmt.
Und das gilt genauso auch für die Umastzsteuererklärung am Jahresende und auch für die Belege zu Gewinnermittlung und Einkommensteuererklärung.

Gruß JK