Wenn ein Unternehmen kurz nach der Gründung eine Vorsteuerrückerstattung bekommt, angenommen in der Höhe 200 Euro, wo wird diese Einnahme, dieser Umsatz, in der darauf folgendenden Umsatzsteuervoranmeldung vermerkt. In welcher Zeile muss das eingetragen werden? Zeile 25 „Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug“? oder Zeile 34 „Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe“?
oder ganz woanders?
oder gar nicht?
Wenn ein Unternehmen kurz nach der Gründung eine
Vorsteuerrückerstattung bekommt,
und dann so eine Frage stellt, dann hat er das System der Umsatzsteuer nicht mal ansatzweise verstanden.
Ich empfehle dringend ein Existenzgründerseminar (IHK oder ähnliches) zu besuchen und zum systematischen Einlesen http://www.steuertipps.de/?menuID=204&navID=127&soft…
angenommen in der Höhe 200
Euro, wo wird diese Einnahme, dieser Umsatz, in der darauf
folgendenden Umsatzsteuervoranmeldung vermerkt.
gar nicht
In welcher
Zeile muss das eingetragen werden? Zeile 25 „Steuerfreie
Umsätze ohne Vorsteuerabzug“? oder Zeile 34 „Steuerfreie
innergemeinschaftliche Erwerbe“?
oder ganz woanders?
oder gar nicht?
ja, in der darauffolgenden Umsatzsteuervoranmeldung gar nicht, aber in der Jahresumsatzsteuererklärung in der Summe der abziehbaren Vorsteuerbeträge und die Erstattung als Saldo bei der Summe der Beträge lt Voranmeldungen.
Und in der Gewinnermittlung, wenn es sich um eine Einnahme-Überschussrechnung handelt -wovon ich mal ausgehe-, dann auch noch dort als Betriebseinnahme.