Umsatzsteuervoranmeldung

Hallo,
wenn man von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung durch das FA befreit wurde, weil die Umsatzsteuer des Vorjahres unter 512 € lag;

  1. wann müsste spätestens die Umsatzsteuer gezahlt werden ?
  2. wie teilt man dem FA mit, dass die Umsatzsteuer im vergangenen Jahr über 512 € lag, formlos oder per Vordruck ???

LG Netti

Hallo,
wenn man von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung durch
das FA befreit wurde, weil die Umsatzsteuer des Vorjahres
unter 512 € lag;

  1. wann müsste spätestens die Umsatzsteuer gezahlt werden ?

Nach Aufforderung. Die Umsatzsteuererklärung muss doch innerhalb einer Frist abgegeben werden.

  1. wie teilt man dem FA mit, dass die Umsatzsteuer im
    vergangenen Jahr über 512 € lag, formlos oder per Vordruck ???

Formlos.

Hallo,
wenn man von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung durch
das FA befreit wurde, weil die Umsatzsteuer des Vorjahres
unter 512 € lag;

  1. wann müsste spätestens die Umsatzsteuer gezahlt werden ?

Antwort: Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung muss spätestens am 31.05. des Folgejahres dem Finanzamt eingereicht werden. Die sich daraus ergebende Zahlung ist 4 Wochen nach Einreichung der Umsatzsteuererklärung bei dem Finanzamt eingegangen sein.

  1. wie teilt man dem FA mit, dass die Umsatzsteuer im
    vergangenen Jahr über 512 € lag, formlos oder per Vordruck ???

Antwort: Dies bekommt das Finanzamt durch die Einreichung der Umsatzsteuererklärung mit. Man wird dann aufgefordert, die Umsatzsteuer quartalsmäßig oder monatlich abzugeben.

MfG

Heidi Müller

LG Netti