Hallo,
wenn man von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung durch das FA befreit wurde, weil die Umsatzsteuer des Vorjahres unter 512 € lag;
- wann müsste spätestens die Umsatzsteuer gezahlt werden ?
- wie teilt man dem FA mit, dass die Umsatzsteuer im vergangenen Jahr über 512 € lag, formlos oder per Vordruck ???
LG Netti
Hallo,
wenn man von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung durch
das FA befreit wurde, weil die Umsatzsteuer des Vorjahres
unter 512 € lag;
- wann müsste spätestens die Umsatzsteuer gezahlt werden ?
Nach Aufforderung. Die Umsatzsteuererklärung muss doch innerhalb einer Frist abgegeben werden.
- wie teilt man dem FA mit, dass die Umsatzsteuer im
vergangenen Jahr über 512 € lag, formlos oder per Vordruck ???
Formlos.
Hallo,
wenn man von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung durch
das FA befreit wurde, weil die Umsatzsteuer des Vorjahres
unter 512 € lag;
- wann müsste spätestens die Umsatzsteuer gezahlt werden ?
Antwort: Die Abgabe der Umsatzsteuererklärung muss spätestens am 31.05. des Folgejahres dem Finanzamt eingereicht werden. Die sich daraus ergebende Zahlung ist 4 Wochen nach Einreichung der Umsatzsteuererklärung bei dem Finanzamt eingegangen sein.
- wie teilt man dem FA mit, dass die Umsatzsteuer im
vergangenen Jahr über 512 € lag, formlos oder per Vordruck ???
Antwort: Dies bekommt das Finanzamt durch die Einreichung der Umsatzsteuererklärung mit. Man wird dann aufgefordert, die Umsatzsteuer quartalsmäßig oder monatlich abzugeben.
MfG
Heidi Müller
LG Netti