Umsatzsteuervoranmeldung

Hallo,

USt Pflichtige Existenzgründer müssen monatlich ihre USt Voranmeldung beim FA einreichten. Ich kann nur leider im UStG keinen Abgrenzungszeitraum erkennen. Folgende zwei Bsp sollen mein Problem verdeutlichen:

  1. Monat Januar arbeitet X für Unternehmen und stellt Rechnung iHv 11900 Euro inkl USt. Zahlungsziel ist 14 Tage. Vom Auftraggeber wird dieses Zahlungsziel auch voll ausgenutzt. Nun muss X bis zum 10. Februar USt voranmeldung einreichen und USt an das FA überweisen.
    Nur besteht in diesem Zusammenhang die Frage, welche Umsatzsteuer?
    X hat nur Rechnung gestellt und bis zum 10. noch keine USt erhalten.

Gilt nun die Forderung der USt als Merkmal oder der tatsächliche erhalt?

  1. X arbeitet im Monat Jan, Feb und März an einem Projekt für Auftraggeber. Stellt am Monatsende Rechnung. Zahlungsvereinbarung ist ende des Projekts. (wird auch so in der Rechnung kenntlich gemacht). D.h. X stellt jeden Monat eine Rechnung über zb 15000 Euro inkl USt und erhält aber den Betrag erst mitte April.
    Wie ist in diesem Fall die USt Voranmeldung durchzuführen?

Vielen Dank für Hinweise und vll §§ aus einschlägigen Gesetzen.

Thomas

…X hat nur Rechnung gestellt und bis zum 10. noch keine USt
erhalten.

Gilt nun die Forderung der USt als Merkmal oder der
tatsächliche erhalt?

Das kommt darauf an. Ist der Unternehmer Sollversteuerer´oder Ist-Versteuerer (§20 UStG). Bei einem Existenzgründer liegt die Vermutung nahe dass die Istversteuerung beantragt wurde bzw. beantragt werden kann, dann werden die Umsätze in dem Monat versteuert in dem die Zahlung erfolgt. Andernfalls (bei Sollversteuerung) in dem Monat in dem die Leistung erbracht wurde.

…Wie ist in diesem Fall die USt Voranmeldung durchzuführen?

Siehe oben. Bei Ist-Versteuerung ganz klar erst im April. Bei Sollversteuerung sobald Leistung vollständig erbracht ist, also vermutl. die komplette Summe im März.

Jörg