Hallo,
mal angenommen X hat Ware in Deutschland eingekauft für netto 100€ (brutto 119€)diese Ware verkauft X für 200€. In welche Spalte des Formulars der Umsatzsteuervoranmeldung sollte X seine Eintragungen machen???
Danke für die Antworten
Hier ist eine steuerliche Erstberatung sinnvoll. Wenn X Ware einkauft, dann gehört die Umsatzsteuer aus diesen Rechnungen, hier 19 €, als Vorsteuer in Zeile 55 der Umsatzsteuervoranmeldung.
Der Nettowarenverkaufspreis gehört in Zeile 27, 28 oder 29. Im Regelfall dürfte es sich um 19% handeln. Dort hätte man einzutragen 168,06 € was dann mit Umsatzsteuer einem Bruttoverkaufspreis von 200 € entspricht.
http://www.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/…
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