Hallo,
in welche zwei Felder in der Ust-Voranmeldung muss man Warenlieferungen aus der EU, die man Ust-frei geliefert bekommt eintagen?
Einmal müssen sie ja eingetragen werden als Vorsteuer / Steuerpflichtige innergem.
Erwerbe(ich denke Feld 89) und einmal in der Umsatzsteuer / Umsätze
für die als Leistungsempfänger Steuer nach §13b geschuldet wird(ich
denke Feld 46).
Oder weiss vielleicht jemand genauer Bescheid?
Ausserdem in welches Feld trägt man die Ebay Gebühren Leistungen ein? Die Rechnungen sind ja Netto und da muss man sie auch bei Vor und Umsatzsteuer eintragen.
Die Bemessungsgrundlage, als der Nettobetrag der Warenlieferungen aus der EU trägt man in Feld 89 (bei 19% USt) oder Feld 93 (bei 7% USt) ein. Die entsprechende Vorsteuer kommt in Feld 61.
Vielen Dank für diese genaue Angabe.
Weiss auch jemand wo genau man die Ebay-Gebühren eintragen muss?
Ist es Feld 52 netto - die steuer feld 53 und um das ganze wieder zu verrechnen Feld 67 nochmal die steuer?
Wenn die Rechnungen aus Luxemburg sind, kommt der Netto-Betrag ins Feld 46 und die Steuer in Feld 47, bei Rechnungen aus der Schweiz der Nettobetrag ins Feld 52 und die Steuer in Feld 53. Die Vorsteuer muss bei beiden Vorgängen in Feld 67.