Umsatzsteuervoranmeldung

Wenn ein Auto gekauft wird, welches in naher Zukunft als Firmenwagen dienen soll, der Kaufvertrag jedoch über die Ehefrau läuft, die nicht zur Firma gehört, kann man diesen dann abschreiben oder muss man einen Kaufvertrag auf den Ehemann erstellen?
Zudem: könnte man das Fahrzeuge direkt komplett absetzen (19%) oder nur die Raten die monatlich anfallen?

Vielen Dank

Hallo!

Wenn die Ehefrau das Fahrzeug kauft, kann keine Vorsteuer beim Ehemann geltend gemacht werden.

Wenn der Ehemann das Auto kauft und zunächst privat nutzt und dann 2-3 Monate später das Fahrzeug für seine selbständige Tätigkeit nutzt, kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

Gruß

Jörg

Hallo!

Wenn der Ehemann das Auto kauft und zunächst privat nutzt und
dann 2-3 Monate später das Fahrzeug für seine selbständige
Tätigkeit nutzt, kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht
werden.

Nicht ganz - wenn der Unternehmer das Auto als Unternehmer kauft und privat nutzt, kann Vorsteuer abgezogen werden. Es muß nur die Zuordnung zum Unternehmen erfolgen und möglich sein, der Unternehmer muß außerdem vorsteuerabzugsberechtigt sein. Selbst wenn er letzteres nicht ist, kann innerhalb von 5 Jahren nach Autokauf eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 15a UStG vorgenommen werden, sofern sich in diesem Zeitraum eine VorSt-Abzugsberechtigung ergibt und das Auto noch zum Unternehmen gehört. Gemäß § 15a UStG i. V. m. der §§ 44 - 45 UStDV ergibt sich dann eine Vorsteuer-Erstattung bzw. -Verrechnung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo!

Die Antwort betraf den Fall des UP, auf allgemeinde Fragen sollte man Sie nicht anwenden.

Auf Grund der vielen Fragen die der UP bereits geschrieben hat, gehe ich davon aus, dass seine fiktive Person bisher keiner unternehmerischen Tätigkeit nachgegangen ist und gerade dabei ist, sich als Handelsvertreter selbständig zu machen.

Ich gehe auf Grund dieses Posts davon aus, dass die Ehefrau der fiktiven Person sich vor kürzerer Zeit ein neues Fahrzeug gekauft hat.

Da weder er noch seine Frau bisher einer unternehmerischen Tätigkeit nachgegangen ist, komme ich nicht an den Vorsteuerabzug heran, auch nicht über den 15a, weil die Karre bisher nicht unternehmerisch genutzt wurde.

Gruß

Jörg

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Dies ist korrekt Schwede, jedoch wurde das Auto mit der Absicht auf die zukünftig selbstständige Arbeit gekauft. Das Auto wurde auf die Frau gekauft, da alle Vers. usw. üer sie laufen. Sollte trotdem keine Vorsteuer in Anspruch genommen werden, könnte man das Auto von der Frau praktisch abkaufen? oder doch absetzen können? Im Endeffekt dient es einfach dazu die Tätigkeit des Handelsvertreters wahr zu nehmen. Die Absicht war also bereit vor dem Kauf da

Hallo jak_Kaiser,

ich sag’s mal so:
Das Chamäleon sollte nicht versuchen, die Umwelt dazu zu bewegen, „rot“ zu werden, bloß weil das Chamäleon rot ist.
Wenn die Umwelt „grün“ ist, sollte das Chamäleon eher versuchen auch „Grün“ zu sein, damit es bei einer Prüfung (auch Steuerprüfung) nicht (negativ) auffällt.

Sollte das Chamäleon das erste wollen, wünsche ich viel Spaß bei dem Versuch. Ich behaupte, es wird scheitern. Falls ich schiefliege, bitte ich um entsprechende Hinweise, denn andere Viecher (Schwein, Esel und Kuh z.B.) in dieser Hemisphäre beabsichtigten bereits ähnliches.

VG
RaBra

Ok, also wenn dies nicht gestattet ist, dann finde ich es eine schwe… von dem Deutschen Rechtssystem, da dies wie gesagt mit einer Absicht gekauft worden ist, aber ich werde trotzdem versuchen die Welt rot zu färben da ich mich im Recht finde.

Schade um die Zeit und Müher derer, die geantwortet haben, wenn es eh völlig schnuppe ist…

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Hallo,

wenn das Auto mit der Absicht gekauft worden ist, es für eine selbständige Tätigkeit zu nutzen… dann wusste man ja vorher bescheid.

Dann (finde ich) ist man verpflichtet, sich vorher zu erkundigen, an welche Regeln man sich halten muss.

Ich finde es immer erstaunlich (das ist auf niemanden persönlich bezogen), dass bei so wichtigen Dingen (ich sag mal, die VSt eines KFZ ist ja kein Pappenstiel…) vorab kein Profi gefragt wird, weil am falschen Ende gespart wird.

Gerade im Bereich der Steuern lohnt es sich, zu Beginn der Selbständigkeit oder zu Beginn eines Geschäftsjahres so eine Hilfe in Anspruch zu nehmen. Am Jahresende kann man halt oft im Nachhinein nix mehr machen.

Gruß
Shannon

Problem ist halt: Die Frau hat gekauft und nicht der Mann, der sich selbständig machen möchte.

Man könnte es evtl. „heilen“ wenn der Händler die Rechnung auf den Mann umschreibt. Dass die Zulassung dann auf die Frau erfolgt ist, ist aber auch nicht gerade ideal, obwohl diese ja nicht beweist wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wenn das Finanzamt dies aber feststellt, wirds erst mal Ärger geben. Also dürfte es mit der geänderten Rechnung erst mal gehen.

Tipp für die Zukunft: Wenn so was geplant ist, sich vorher informieren und dementsprechend handeln. Erst alles aus unwissenheit falsch machen und dann hinterher über den Staat schimpfen bringt niemanden weiter. Wenn man Steuergeschenke ernten möchte, muss man gewisse Regeln einhalten.

Gruß

Jörg