Umsatzsteuervoranmeldung

Hallo Steuerexperten!
Ich betreibe ein Kleingewerbe und habe bisher meine Umsatzsteuererklärung für das gesamte Jahr im Frühjahr des Folgejahres eingereicht, die fällige Umsatzsteuer auch dann
erst bezahlt. Nun hat das Finanzamt mich aufgefordert, die
Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise abzugeben, zum ersten
Mal im Quartal III.
Wann muß ich denn nun die Vorauszahlung spätestens geleistet
haben? Und wann muß ich für die ersten beiden Quartale zahlen?
Wie gehabt im Folgejahr?

Vielen Dank für Eure Infos
Pitti

hi,

endlich habe ich dich … wegen dir muss sich mein schatz den nick „Pitti2“ geben… aber egal.

zum thema:

die voranlmeldung ist 10 tage nach ablauf des voranmeldezeitraums fällig. als quartalszahler kannst du aber völlig kostenlos eine „dauerfristverlängerung“ beantragen, dann verschiebt sich das ganze um einen monat. das kostet dich erst was, wenn du monatlich zahlen musst (zahllast > 12.000 p.a.).

konkret musst du die voranmeldung III. Vj. am 10.10. abgeben und bezahlen (auch bis spätestens 10.10.), hier ist kein monat zeit. deswegen empfehle ich dir, besorg dir das formular zur dauerfristverlängerung.

die ersten beiden quartale sind dann mit der abschlusszahlung der jahresumsatzsteuererklärung fällig - wie gehabt. denke dann daran, in der UStE des jahres 2001, in der vorletzten zeile, von der restschuld deine vorauszahlungen abzuziehen …

gruss

vom showbee

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