Umsatzsteuervoranmeldung

Sehr geehrte Experten,
Ich habe zwei Jahre als kleine Unternehmer (Klein Gewerbe Regelung § 19 abs 1 UStG )
In diesem Jahr wird mein Umsatz voraussichtlich ca. 30000,00 und nächste Jahr ca. 55000,00€, deswegen muss ich erste mall Umsatzsteuervoranmelden.
Und ich möchte fragen.
Wann soll ich für erstes Quartal 2012 Umsatzsteuervoranmelden.
Ich möchte „ist Umsatzsteuer“ zahlen.
Vielen Dank im Voraus
Georg Bauer

Hallo,

Sie müssen sich frühzeitig(ende2011) ein Formular 2012 für Umsatzsteuer mit Steuernummer beim zuständigen Finanzamt besorgen.Das Personal gibt ihnen das richtige Formular und auf nachfrage eventuell ein kleines Büchlein mit Tipps für Existenzgründer.

Die Umsatzsteuer ist in der Regel vierteljährlich
Bsp. Januar. Feb. März. dann anfang April zu machen.
Das Formular für die Monate ausfüllen ans Finanzamt schicken und die schreiben ihnen dann zurück wieviel Umsatzsteuer Sie bezahlen müssen.

Zusätzlich müssen Sie eine Jahres- Umsatzsteuererklärung machen.
Sollten Sie im Jahr über 50000.-€ Umsatz machen dann wird Sie das Finanzamt zu einer monatlichen Umsatzsteuer auffordern.

Gruß
monika61

Hallo,
wenn ihr Umsatz dieses Jahr 30.000 € beträgt müssen Sie 2011 bereits Umsatzsteuer zahlen.

Für das erste Quartal 2012 müssen Sie die Voranmeldung bis 10.04.12 abgeben. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, aber evtl. müssen Sie monatlich abgeben.

Hallo!
Für die IST-Zahlung der Umsatzsteuer
ist ein entsprechender Antrag bei der
Umsatz-Steuer-Voranmeldungsstelle
im Finanzamt nötig!

Dort kann man Dir auch ganz genau die
entsprechenden Datum’s geben,
an denen Du die Voranmeldung abgeben musst.

Diese Voranmeldung kann eventuell monatlich
oder auch eventuell zum Quartal oder zum
12-Moants-Rythmus abgegeben werden.

Hierzu muß aber unbedingt das Finanzamt
befragt werden !!!

Ich empfehle: geh mal hin! Ein kurzes Gespräch
klärt das ALLES !!!

Wenn keine Zeit zum hingehen:
Dann ruf mal kurz an, und frag, ob Du es kurz mit dem
Sachbearbeiter klären kannst, oder ob er Dich
zurückrufen kann.

Schreib doch zurück, wie es letzt-endlich
jetzt geworden ist.

schöne Grüße!

Hallo,

die Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal ist bis zum 10.04. abzugeben. Bei Dauerfristverlängerung, bis zum 10.05.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Herr Bauer,
die Umsatzsteuervoranmeldung muss am 10.04.2012 im Finanzamt sein. Ebenfalls zu diesem Stichtag muss die Zahlung geleistet worden sein.
Gruß

Hallo Georg,

Du mußt die Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal 2012 bis spätestens 10.04.2012 abgeben.

Viele Grüße, Moni

du musst das erst einmal dem amt mitteilen. in einem kleinen kurzen schreiben folgendes rein:

1.) ich überschreite 2011 die grenze der kleinunternehmerschaft und muss ab 2012 mit USt (Regelbesteuerung) arbeiten.
2.) meine USt-Voranmeldungen werde ich vierteljährlich abgeben.
3.) zeitgleich bitte ich um genehmigung der istversteuerung nach 20 (1) Nr.1 ustg

soweit verstanden ? :wink:

Ja
Vielen Dank

In diesem Jahr wird mein Umsatz voraussichtlich ca. 30000,00
und nächste Jahr ca. 55000,00€, deswegen muss ich erste mall
Umsatzsteuervoranmelden.

Die 30.000,-€ müssen in der Umsatzsteuerjahreserklärung 2011 angegeben werden.
Das zuständige Finanzamt wird daraufhin
feststellen, dass Sie Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Darüber müssten Sie eine Mitteilung von Ihrem Finanzamt erhalten. Bei den Umsatzhöhen wird es zur quartalsweisen Abgabe der Voranmelungen kommen.

Und ich möchte fragen.
Wann soll ich für erstes Quartal 2012 Umsatzsteuervoranmelden.

10.04.2012, Sie können auch einen Antrag auf Dauerfristverlängerung beim Finanzamt einreichen, dann wird Ihnen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ein Monat mehr gewährt und die Antwort wäre dann: 10.05.2012.

Ich möchte „ist Umsatzsteuer“ zahlen.

Das müssen Sie beim Finanzamt beantragen. Maßgeblich entscheidend für die Ist- Versteuerung sind die Anforderungen des §20 UStG (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__20.html) Am Besten setzen Sie, bzw. Ihr Steuerberater, ein Schreiben auf und versenden es zeitgleich mit Ihrer Jahreserklärung für 2011.

AoG, Björn

Die Umsatzsteuerzahlung muss spätestens 5 Tage nach Eingang der Voranmeldung beim Finanzamt eingehen.