Umsatzsteuervoranmeldung

Hallo nochmals,

danke für Euere schnelle Antworten,aber helfen konnte mir bis jetzt noch niemand.

Also hier nochmals meine Frage

Ich habe seit 2010 eine Photovoltaikanlage montiert.
2011 bezahlte ich monatlich brav meine Umsatzsteuer an das Finanzamt.

Nun bekam ich einen Überschuß aus meiner Einspeisevergütung 2011 , von meinem Netzbetreiber im Januar 2012 zugeschickt.

Wo muß ich dies jetzt dem Finanzamt angeben bzw bezahlen.

Kann ich dies zusätzlich zu meiner Umsatzsteuervoranmeldung Januar 2012 dazurechnen bzw bezahlen ??

Danke für Eure Hilfe

Hallo Mai 1965,

zunächst kannst Du das natürlich so machen. Ich würde allerdings alles mit der gesamten Steuererklärung Deiner Anlage für 1011 deklarieren. Denn Du must ja nicht nur die Umsatzsteuer von Deinem Netzbetreiber abführen sondern auch die für den Strom, den Du an Dich selbst ‚verkauft‘ hast. (Klingt komisch, is aber so!). Es lohnt sich auf jeden Fall - zumindes im 1. Jahr - einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Da kommen nämlich noch ganz andere Themen, wie z.B. Abschreibungsmodelle etc, auf Dich zu, wovon wir Laien überhaupt keinen Plan haben.

Gruß

OK, dann gehen wir das mal durch:

Der Verkauf von Strom ist die Leistung eines Unternehmers (Sie sind der Unternehmer, gem. $ 2 UStG) gegen Entgelt (Einspeisevergütung), gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Der Ort Ihrer Leistung ist unstrittig in Deutschland, gem. § 3g UStG (Lieferung von Elektrizität).

Eine Steuerbefreiung gem. $$ 4 ff. UStG besteht nicht.

Bemessungsgrundlage des Umsatzes ist gem. § 10 UStG die Einspeisevergütung.

Steuersatz ist gem § 12 UStG: 19/119 x Einspeisevergütung

Die Steuer entsteht gem § 13 UStG:
a) wenn Sie nach vereinbarten Entgelten versteuern mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung vereinbart wurde… -> Umsatzsteuerjahreserklärung 2011
b) wenn Sie nach vereinnahmten Entgelten versteuern mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung vereinnahmt wurde… -> Umsatzsteuervoranmeldung 2012

Klar soweit?

Ich habe auch eine PV-Anlage, muß jedoch die Einnahmen nur in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben da ich dies als „Gewerbe“ angemeldet habe. Wenn Du bereits eine Vorsteuer leisten mußt ist es sicher eine größere gewerbliche Anlage. Dann muß Du die Endabrechnung des Energieversorgers in die entsprechenden Einnahmen/Jahresabschlußzahlen dieses Gewerbes aufnehmen. Wenn Du Vorsteuer zahlt hast Du sicher auch einen Steuerberater, frag den doch auch mal.

Hallo,

da bin ich ehrlich gesagt überfragt.

Sorry!

Gruss stressomat

also hast du in 2012 geld für 2011 bekommen ? sollte dem so sein, dann gehört dieser umsatz

a. für den fall der soll-besteuerung in 2011
b. für den fall der ist-versteuerung in den zeitraum, in dem dir das geld überwiesen wurde. also mutmaßlich 2012

das kann ich Dir nicht sagen, USt. wir immer in der Periode bezahlt, in der sie angefallen ist und wann man sie bezahlt!

Ein Steuerberater kann das sicherlich besser beurteilen

Gruss

BK