Umsatzsteuervoranmeldung

Hallo

ich habe eine Frage zu dieser Differenz die man da errechnet…

Was ist das genau?

das ist doch die Differenz von

Mwst die aus dem gesammten Verkauf eingenommen wurde

minus

( UST die bereits für Waren gezahlt wurde (Handelswaren)
+
UST die für Waren des Eigenbedarfs gezahlt wurden)


und jetzt kommts (meine dumme Frage)

das müsste doch dann die MwSt des Gewinns sein, oder?

Danke

Daniel

und jetzt kommts (meine dumme Frage)

Fragen sind selten dumm.

das müsste doch dann die MwSt des Gewinns sein, oder?

Über den gaaaaanz dicken Daumen plus Pi könnte man das zunächst mal behaupten
und annehmen, dass auf diese Weise die Umsatzsteuer im Volksmund zum Namen Mehrwert-Steuer gekommen ist.

Aber ehe ich jetzt von den hier anwesenden Voll-Fachleuten geschlagen werde, sollten wir mal etwas genauer hinsehen.

Die Ausgaben finden schon mal nicht einheitlich, mit 19% Umsatzsteuer statt.
Beispiele:
Porto 0%,
Bücher u.a. 7%
Vieles Andere 19%
Damit liegt der durchschnittliche USt-Satz für (Einnahmen - Ausgaben schon nicht mehr bei 19%.

Dazu kommt noch, dass bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts, das mehr als 410,00 € (netto) kostet, dieses abgeschrieben wird: Das Netto wird auf X Jahre verteilt, die USt. kommt im Monat der Anschaffung in die Umsatzsteuervoranmeldung.

Bei einer Lieferung ins (EU-) Ausland kommt m. W. gar keine USt. auf die Rechnung.

Die oben so bezeichneten Voll-Fachleute können sicher noch weitere Beispiele anfügen (und meine Beispiele wo nötig korrigieren).

Fazit: Die ganz o. g. Vermutung stimmt vermutlich nur in wenigen Fällen bzw. Monaten:
Einkauf und Verkauf zum selben Steuersatz und keine Abschreibungen.

Gruß JoKu

Servus,

USt die aus dem gesamten Verkauf eingenommen wurde

Im Fall der Istbesteuerung: Ja. Sonst = USt, die auf die gesamten bewirkten Umsätze entstanden ist.

zuzüglich USt auf Entnahmen von Waren und Leistungen

minus

(USt die bereits für Waren gezahlt wurde (Handelswaren)

USt die für Waren des Eigenbedarfs gezahlt wurde)

außerdem USt aus allen anderen Rechnungen für Leistungen, die der Unternehmer für sein Unternehmen bezogen hat, wie z.B. Schreibpapier, Telefonleistungen, Benzin etc. etc.

Und das ganze strikt beschränkt auf die Vorsteuer, die wirklich abziehbar ist (Rechnungen enthalten alle notwendigen Angaben, Rechnungen sind aus D)

und jetzt kommts (meine dumme Frage)

das müsste doch dann die USt des Gewinns sein, oder?

Das ist extrem selten der Fall. Selbst wenn ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt worden sind, gibt es kaum einen Unternehmer, der keinen Aufwand/Ausgaben hat, der keine abziehbare Vortsteuer enthält (Briefmarken, die meisten Taxiquittungen etc. etc.) oder zum ermäßigten Satz besteuert ist (Bücher, Kekse für die Kunden etc.) und der nie etwas anschafft, was nicht sofort im Aufwand/Ausgaben landet (PC & Peripherie etc.)

Um also jede Verwirrung und Unklarheit zu vermeiden, muss man die Ermittlung des Gewinnes und der USt-Zahllast stur trennen.

Schöne Grüße

MM

mein Problem ist folgendes
Hallo

erstmal danke für die Antworten.

es geht hier um einen Bekannten, der seine Ust monatliche geschätzt hat, er zahlte so um die 3000 im Monat ein. Dann hatte er noch 1 große Posten an Ust die im dezember anfielen weil er da einen Sonderposten Maschienenteile gekauft hat dies waren 10.000€ MwSt im Einkauf. die Artikel werden verbaut/verkauft aber in diesem Jahr.

Nun hat sein Steuerberater den Kopf über die Füß zusammengeschlagen da mein Freund die USt geschätzt hat und sich um 18.000€ verschätzte die er nun rechnerrisch (Steuerberater) nachzahlen muss.
Das er da in teufels küche kommt denke ich mir…

Ich bin aber kein Fachmann… er dachte offenbar dass er die 10.000€ gezahlte USt als ein Puffer auf die gesammte zu entrichtende UST „ein oder anrechnen“ kann und damit seine Schätzung am Jahresende auf 0 aufgeht.

desto mehr ich darüber nachdenke desto größer wird meine verwirrung…

er dachte "ich werd mit meinen schätzungen schon richtig liegen und wenn ich mich doch verschätzt habe dann wird diese Jahresendinvestition mich so rausreißen dass ich auf ca 0 mit der Nachzahlung einhergehe und am Jahresende (jetzt) kann man dass dann unauffällig ausbügeln…

daniel

Servus,

da wir jetzt definitiv auf die nicht erlaubte Einzelfallberatung zuschliddern, bloß kurz eine mögliche Fehlerquelle, die mit dem StB besprochen werden sollte:

Im Fall der Überschussrechnung werden standardmäßig nur die Geldbewegungen gebucht. Je nachdem, wer die Buchhaltung erfasst, kann es leicht sein, dass noch nicht bezahlte Eingangsrechnungen schlicht nicht gebucht werden, weil sie noch keine Betriebsausgaben ausmachen. Wenn jetzt beim Überschussrechner im Dezember ein bedeutender Betrag abziehbarer Vorsteuer aus Rechnungen anfällt, die noch nicht im Dezember bezahlt worden sind, entsteht daraus der verbreitete und in der Regel von allen Beteiligten akzeptierte, aber für den Steuerpflichtigen manchmal nicht so leckere Fehler, dass der Vorsteuerabzug zu spät (nämlich erst bei Bezahlung) vorgenommen und erklärt wird.

Das Problem kann ausgeschlossen werden, wenn man USt-Voranmeldungen nicht schätzt, sondern so berechnet, wie das im Gesetz steht. Ein Stichwort dazu, ebenfalls mit dem StB zu besprechen, heißt „Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle durch den Mandanten mit DATEV-NESY“: Damit machen beide ein gutes Geschäft, also eine Win/Win-Lösung.

Schöne Grüße

MM