mal folgender fiktiver Fall: A meldet ein Gewerbe als Kleinunternehmer an (bis 17500 EUR p.a. Umsatz). Bereich Beratung, also keine Waren die ein- bzw. verkauft werden. Nun bekommt A vom FA seine Steuernummer und die Aufforderung monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen zu machen. A hat bisher (Firma besteht seit 3 Monaten) nur Kosten gehabt (Visitenkarten, Briefpapier, Mobilfunkrechnung, ein paar Bahnfahrten zu potentiellen Kunden etc.) jedoch noch keine einnahmen. A sitzt nun vor dem Formular und weiss nicht so recht was wo einzutragen ist. A vermutet, dass auf der ersten Seite alles „null“ ist und A auf der zweiten Seite die USt. aus den Rechnungen des betreffenden Monats addiert und einträgt. Ist das so richtig und welche(s) Feld(er) muss A benutzen?
mal folgender fiktiver Fall: A meldet ein Gewerbe als Kleinunternehmer an (bis 17500 EUR p.a. Umsatz)
Dann ist er nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Beratung, also keine Waren die ein- bzw. verkauft werden. Nun bekommt A vom FA seine Steuernummer und die Aufforderung monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen zu machen.
sorry. A hat im Fragebogen zu steuerlichen Erfassung folgendes angekreuzt:
„Der Gesamtumsatz wird für das Gründungsjahr die Grenze von 17500 EUR voraussichtlich nicht überschreiten. Es wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Gesetzen des Umsatzsteuergesetzes für mind. 5 Jahre. §19 Abs. 2 UStG: Umsatzsteuervoranmeldungen sind monatlich in elektr. Form abzugeben“
-> Wahl Kleinunternehmer
A hat einem guten Freund der nachweislich in dieser Materie bewandert ist genau erzählt was A so vor hat. Daraufhin hat jener A geraten den Fragebogen so auszufüllen.