Umsatzsteuervoranmeldung ab Januar 2010 hä ?

Hallo Liebes w-w-w Team & Member,

bin gerade erst nach hause gekommen und habe den Brief ärgerlicher weise nicht vorher gesehen…bin total verwirrt und Google rettet mich da auch nicht.

Es geht um die „Umsatzsteuervoranmeldung“ -
das Unternehmen gibt es seit Januar 2010 nebenher Selbstständig und Verkaufe in Ebay.
Habe meine Einkommenssteuererklärung gemacht,und dachte das sei erledigt,aber gut,das hat man davon wenn man sich vorher nicht Informiert :wink:
Ich muss also irgendetwas machen,was das Finanzamt innerhalb einer Woche von mir will weis aber nicht mal was ?
Ich soll abgeben :
„Art der Einzureichenden Steueranmeldung Umsatzsteuer Januar-Dezember 2010“
und „Januar-September 2011“
aha,und was genau ist das bzw. wo soll ich das reinschreiben ?
Habe Ausdrucke gefunden,aber nur via Elster,das habe ich nicht,und das Freischalten geht länger als eine Woche,in einer Woche wollen die die Angaben aber schon haben ?

Ich habe im letzen Jahr (2010): 11.558.- Eingenommen und musste davon 612,00.- Einkommenssteuer zahlen.
Meine Umsätze in Ebay sind aber Mega hoch und kommen an 120.000.- , da ich aber genau so horrende Ausgaben im Ausland (England) habe,bleibt unterm Strich nicht viel Übrig.
Auf den Rechnungen von meinem Händler aus England steht keine Steuer,aber meine Steuernummer und „Vat EGS“ aber keine Versteuerung ?
Wenn ich nach meinem Umsatz also von 120.000 .- Versteuern soll mit 19% komme ich auf 22.800 Euro ?!?! Das habe ich ja nicht mal verdient,das kann ja nicht sein ?
Alleine die Ausgaben inkl. Ebay Gebühren hauen ja alles weg ?!
Hab ich mich jetzt etwa in die Pleite gerissen ?

Ich weis ich weis…ich besorge mir definitiv einen Steuerberater für 2011,aber jetzt gerade bin ich hilflos und weis nicht einmal,ob ich das dem Finanzbeamten morgen alles begreiflich machen kann…

Danke euch für die Mühe !

Hallo Drei-Fragezeichen!

Ganz ruhig! Auch ein Finanzbeamter versteht das durchaus.

Also das Problem ist, dass Du so hohe Umsätze hast. Wenn die Umsätze 17.500 Euro übersteigen (im Vorjahr) bzw. im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro übersteigen, bist du automatisch Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und hast für jeden verdienten Euro 19 % (herausgerechnet) Umsatzsteuer zu bezahlen.

Wie ich Deinen Ausführungen entnnehme, hast du die meisten Einkäufe in England mit deiner USt-ID-Nummer getätigt. Diese Einkäufe mußt Du auch erklären. Das sind deine innergemeinschaftlichen Erwerbe. Allerdings bekommst du da in gleicher Höhe einen Vorsteuerabzug, so dass hier unterm Strich keine Steuerbelastung auf dich zukommt.

Lediglich aus deinen eigenen Verkäufen mußt Du Umsatzsteuer abführen. Und da kommst Du nicht drum rum. Wenn Du die Ware innerhalb Deutschland verkauft hast, mußt du für jeden Umsatz 19 % Umsatzsteuer abführen.

Dass Du Deine USt-Voranmeldungen so schnell nicht beim Finanzamt per Elster abgeben kannst, ist auch dem Finanzamt bekannt, aber das mußt Du denen nochmals sagen, weil sonst fangen sie das schätzen an und das kann für dich auch unangenehm werden.

Ich würde auch mit den Finanzbeamten reden, ob es für 2010 nicht ausreicht, wenn du die Umsatzsteuerjahreserklärung abgibst, weil die Monate sind ja schon rum. Aber für 2011 mußt wohl deine monatliche USt-Voranmeldung abgeben.

Naja, ich empfehle dir wirklich dringend einen Steuerberater.

Viel Erfolg und Nerven behalten!

Viele Grüße, Moni

Das wird was größeres, daher würde ich einen Steuerberater empfehlen. Der kann auch eine entsprechend großzügigere Fristverlängerung beantragen als man das als Privater könnte…