in der Umsatzsteuervoranmeldung sehe ich einige Besonderheiten beim Verkauf oder Innergemneinschaftlichen Erwerb von Fahrzeugen.
Habe ich es aber richtig verstanden, dass ein ganz normaler Autokauf in Deutschland (mit ausgewiesener Mehrwertsteuer) in der Umsatzsteuervoranmeldung einfach in der
„Position 55/66: Abziehbare Vorsteuerbeträge / Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen“
eingetragen wird?
Das Fahrzeug befindet sich im selbstverständlich im Betriebsvermögen.
Betriebsvermögen ist der ertragsteuerliche Begriff, Unternehmensvermögen der umsatzsteuerliche. In der Regel ist die Zuordnung identisch: Gegenstand ist im Unternehmensvermögen und im Betriebsvermögen.
In Einzelfällen kann die Zuordnung aber auch mal abweichen: Ist im einen drinnen im anderen nicht.