Umsatzsteuervoranmeldung: Bis wann gilt Befreiung?

Hallo Steuerkundige,

folgende Situation: Ein Unternehmer, der sich freiwillig dazu entschieden hat, nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, wurde vom Finanzamt von der vierteljährlichen USt-Voranmeldung befreit. Grund: Die USt betrug im Vorjahr weniger als EUR 512,-.

So weit, so gut. Sehr praktisch :smile: Aber muss der Unternehmer nun irgendwann hellhörig werden und beginnen, diese vierteljährlichen USt-Voranmeldungen wieder abzugeben? Z.B. wenn die Umsatzsteuer im laufenden Jahr mehr als EUR 512,- betragen wird? Oder meldet sich das Finanzamt dann schon, wenn es diese Voranmeldungen wieder vierteljährlich will?

Mit anderen Worten: Kann man 2009 erst mal verdienen, so viel man will, und 2010 schaut man weiter?

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

ab 2009 ist die Grenze 1000,-- Euro. Und auf der Befreiung steht auch, dass, mann man im Laufe des Jahres absieht, dass die Jahressteuerscghukd diesen Betrag übersteigen wird, verpflichtet ist, dies dem FA mitzuteilen und ab dem Fogejahr vierteljährliche VA`s einzureichen!

E.

Hallo,

ok, danke! Also sobald man über EUR 1000,- an Umsatzsteuer kommt, nochmal beim FA melden.

Schöne Grüße

Petra

ab 2009 ist die Grenze 1000,-- Euro.

Gesetzt den Fall, jemand liegt in 2009 unter diesen 1.000€.
Kann er das FA bitten, trotzdem vierteljährlich VA`s einreichen zu dürfen?

Der Jemand täte auf diese Weise gerne verhindern, dass sein Gewinn dieses Jahr durch die nicht vorausgezahlte USt um ca. 900 € höher wird als sonst.

Gruß JK