vielleicht weiß hier jemand eine Antwort auf diese Frage.
Ein Einzelunternehmer macht gerade die Umsatzsteuervoranmeldung für Juli per Elster. Nun hatte er im Juli einige Verkäufe an Unternehmen in EU Länder (allesamt mit EU Umsatzsteuer ID). Diese Umsätze muss er ja nun im Zuge der Voranmeldung angeben, aber unter welcher Zeile/Posten macht er das in Elster?
Mir schwebt im Kopf entweder Zeile 40 (Übrige steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die. Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet) oder Zeile 20 (Innergemeinschaftliche Leistungen an Abnehmer mit USt-IDNr.). Was kann er nehmen?
Darüber hinaus möchte er gerne wissen, ob er Verkäufe an Länder außerhalb der EU (z.B. Russland, China) angeben muss in der Voranmeldung oder ob diese einfach wegfallen, da dafür keine Umsatzsteuer anfällt.
Ein Einzelunternehmer macht gerade die
Umsatzsteuervoranmeldung für Juli per Elster. Nun hatte er im
Juli einige Verkäufe an Unternehmen in EU Länder (allesamt mit
EU Umsatzsteuer ID). Diese Umsätze muß er ja nun im Zuge der
Voranmeldung angeben, aber unter welcher Zeile/Posten macht er
das in Elster?
Zeile 20, es sind keine Leistungen, sondern Lieferungen - ja?
Darüber hinaus möchte er gerne wissen, ob er Verkäufe an
Länder außerhalb der EU (z.B. Russland, China) angeben muss in
der Voranmeldung oder ob diese einfach wegfallen, da dafür
keine Umsatzsteuer anfällt.
Zeile 23, wenn es echte Ausfuhren sind (also nur Lieferungen). Leistungen z. B. sind keine Ausfuhren.
Die wird mit der Zusammenfassenden Meldung abgeglichen, die für Sonstige Leistungen an Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet erstellt werden muss.
War übrigens nicht sehr nett von Dir, dass Du zuerst von Lieferungen schriebst und dann hinterher erklärt hast, dass es sich natürlich und selbstverständlich um Sonstige Leistungen handelt: Woher sollen wir das wissen, wenn Du im Sachverhalt zuerst das Gegenteil behauptest?