Servus,
Ich weiß
ja, was ich meine, schließlich mach ich seit 14 Jahren die
Steuer selbst
das klingt nicht bloß bei dieser Antwort von Dir durch - wie viele hundert Mandanten ich im gleichen Zeitraum schon verarztet habe, kann ich nicht mehr zählen… Nun ist es allerdings so, dass das, was bei Dir zutrifft, nicht automatisch für alle Unternehmen zutrifft, so dass es nützlicher ist, sich bei der Bearbeitung einer hier vorgelegten Frage nicht bloß auf Erfahrung in einem Einzelfall zu stützen, sondern sinnvollerweise auf geltendes Steuerrecht.
Wenn Du die Frage nochmal aufmerksam liest, wirst Du feststellen, dass es dem Fragesteller in erster Linie darum geht, wie eigentlich in dem geschilderten Sachverhalt der steuerliche Umsatz (= die Bemessungsgrundlage für die USt, kurz BMG) definiert ist.
Es nützt also für die vorgelegte Frage gar nichts, wenn man davon ausgeht, dass der schon irgendwie definiert sein wird. Die Antwort geht dann schnurstracks an der Frage vorbei und verwirrt mehr, als sie klärt.
Die Verwirrung wird komplett, wenn man dann noch dieses:
davon die entstandenen Kosten in Form der Vorsteuer abziehen kann.
liest. Das ist, mit Verlaub, grottenfalsch.
Zusammenfassend eine herzliche Bitte:
(1) Lies die gestellten Fragen genau durch
(2) Überlege Dir genau, ob Du die Antwort wirklich weißt
(3) Formuliere sie dann mit den Begriffen, die zum Fach gehören. Die sind in der Regel eindeutig definiert, da gibts kein Gefühl und keine Meinung
(4) Wenn Du unsicher bist, warte ein kleines Weilchen, ob nicht doch einer der Fachleute hier im Forum eine Antwort verfasst - diese Antworten sind in der Regel genauer, ausführlicher und für die Fragesteller besser als punktuelles Erfahrungswissen.
(5) Wenn nix von einem Fachmann kommt, spricht nichts dagegen, dass Du Erfahrungswerte von Dir beiträgst, die dann allerdings als solche gekennzeichnet sein sollten. Wenn sie als Tatsachenbehauptungen formuliert sind, ist das für Nicht-Fachleute ziemlich verwirrend.
(6) Selbstverständlich bist Du auch eingeladen, kontrovers zu diskutieren, wenn Dir eine Antwort von einem Fachmann nicht gefällt oder wenn Du anderer Ansicht bist. In diesem Fall antwortest Du bitte nicht auf die Ursprungsfrage, sondern auf die Antwort, die Du diskutieren möchtest.
(7) Quellen für das Steuerrecht sind (keine erschöpfende, aber in den meisten Fällen ausreichende Aufzählung):
HGB, AO, alle Einzelsteuergesetze, ggf. zugehörige Durchführungsverordnungen, die zugehörigen Richtlinien, Erlasse und die Rechtsprechung, ggf. Kommentare.
Jede These im Zusammenhang Steuerrecht sollte aus den genannten Quellen herleitbar sein, einfache Sachverhalte werden nützlicherweise mit Verweis auf die Quelle dargestellt.
Wenn Du den dargestellten Punkten (allen oder den meisten) folgst, haben Du, die Fragesteller und wir alle viel mehr Spaß hier im Forum, und nützlicher ist es dann auch.
Schöne Grüße
MM