Umsatzsteuervoranmeldung Finanzamt

Hi alle,
ich möchte als Selbstständiger für dritte (private) Personen gebr. Autoteile verkaufen und dafür eine Provision verlangen. Die Geldbewegungen für die gebrauchten Autoteile gehen alle über mein Kto. und meine Bücher. Welche Umsatzerlöse gebe ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung bei dem FA an:

  1. die der Provision?
  2. die des Gesamtumsatzes und dann abzüglich der gezahlten Gelder an die dritte Person?

Ziel der Aktion: Ich möchte vermeiden als Firma gebrauchte Autoteile zu verkaufen und dann darauf Gewährleistung zu geben.

Vielen Dank für eure Hilfe

Hi alle,
ich möchte als Selbstständiger für dritte (private) Personen
gebr. Autoteile verkaufen und dafür eine Provision verlangen.
Die Geldbewegungen für die gebrauchten Autoteile gehen alle
über mein Kto. und meine Bücher. Welche Umsatzerlöse gebe ich
bei der Umsatzsteuervoranmeldung bei dem FA an:

  1. die der Provision?
  2. die des Gesamtumsatzes und dann abzüglich der gezahlten
    Gelder an die dritte Person?

Man gibt den Gesamtumsatz an und davon errechnet sich die Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer (die Gelder an die dritte Person, davon die Mehrwertsteuer).
Andere Möglichkeit vielleicht, zum Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer/ohne Vorsteuer optieren.

Ziel der Aktion: Ich möchte vermeiden als Firma gebrauchte
Autoteile zu verkaufen und dann darauf Gewährleistung zu
geben.

Ob das so klappt mit Ausschluss der Gewährleistung, weiss ich jedoch nicht.

Hi Sven,

Ziel der Aktion: Ich möchte vermeiden als Firma gebrauchte
Autoteile zu verkaufen und dann darauf Gewährleistung zu
geben.

Wie wird denn solch ein Geschäft genau abgewickelt? Von wem genau kauft der Kunde die Ersatzteile?

mfg Ulrich

Hi Ulrich,

Wie wird denn solch ein Geschäft genau abgewickelt? Von wem
genau kauft der Kunde die Ersatzteile?

Ich sammle mit einem Transporter Autoersatzteile von Privatpersonen ein, Katalogesiere, Photografiere diese und versuche dann diese mit einschlägigen Beschreibungen über Webportale und Zweitehandzeitungen zu verkaufen. Von dem Verkauf bekomme ich 30 und die Privatperson 70 Prozent. Den eventuellen Kaufvertrag geht der Käufer mit der Privatperson ein. (Ähnlich wie bei Reiseangeboten wo die Portale die Vermittler sind und dann das Geld an den Anbieter weiterreichen)

Liebe Miezekatze,

das war mal wieder haarscharf am entscheidenden Punkt vorbei…

Man gibt den Gesamtumsatz an

Was genau ist denn im beschriebenen Sachverhalt der „Gesamtumsatz“ (übrigens ein Begriff, der etwas anderes bedeutet als die BMG für die USt…)?

Fragt sich und Dich

MM

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Servus,

hier hängt alles (a) von der wasserdichten vertraglichen Gestaltung und (b) von deren wirtschaftlichem Sinn ab.

Die beschriebene Situation ist ja eigentlich ein Handel in Kommission, alldieweil der „Verkäufer“ keinen eigenen Einfluss auf das Geschäft mit dem Endkunden hat. Ich denke, es dürfte ziemlich leicht fallen, die ganze Chose entsprechend umzudeuten (vgl. § 42 AO).

Wenn es um einen Handel in Kommission geht, wird dieser umsatzsteuerlich behandelt wie ein Verkauf des Kommittenten an den Kommissionär und ein davon unabhängiger Verkauf des Kommissionärs an den Käufer. Umsatzsteuerlich geht es dann im gegebenen Sachverhalt um einen Fall von Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG: USt bloß auf die Differenz zwischen EK und VK, kein Vorsteuerabzug. Zum Nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html

Von der Zahllast her kommt die USt-Belastung auf ganz genau das Gleiche heraus, in der von Dir konstruierten Situation und in der wirtschaftlich damit gemeinten ist die Bemessungsgrundlage für die USt = (30% aus Bruttoerlös)/1,19. Insofern wird kaum ein veranlagender Mensch Lust verspüren, darüber zu streiten.

Schöne Grüße

MM

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Liebe Miezekatze,

das war mal wieder haarscharf am entscheidenden Punkt
vorbei…

Man gibt den Gesamtumsatz an

Was genau ist denn im beschriebenen Sachverhalt der
„Gesamtumsatz“ (übrigens ein Begriff, der etwas anderes
bedeutet als die BMG für die USt…)?

Lieber Martin,
bemühe mich um Besserung, also genauere Beschreibung. Ich weiß ja, was ich meine, schließlich mach ich seit 14 Jahren die Steuer selbst und hab schon eine Finanzamtprüfung erfolgreich überstanden.
Und ich weiß nicht, was BMG ist.
Eigentlich liegt es auf der Hand, daß man alle Erlöse als Umsatz anzugeben hat und davon die entstandenen Kosten in Form der Vorsteuer abziehen kann.
Die Miezekatze

Servus,

Ich weiß
ja, was ich meine, schließlich mach ich seit 14 Jahren die
Steuer selbst

das klingt nicht bloß bei dieser Antwort von Dir durch - wie viele hundert Mandanten ich im gleichen Zeitraum schon verarztet habe, kann ich nicht mehr zählen… Nun ist es allerdings so, dass das, was bei Dir zutrifft, nicht automatisch für alle Unternehmen zutrifft, so dass es nützlicher ist, sich bei der Bearbeitung einer hier vorgelegten Frage nicht bloß auf Erfahrung in einem Einzelfall zu stützen, sondern sinnvollerweise auf geltendes Steuerrecht.

Wenn Du die Frage nochmal aufmerksam liest, wirst Du feststellen, dass es dem Fragesteller in erster Linie darum geht, wie eigentlich in dem geschilderten Sachverhalt der steuerliche Umsatz (= die Bemessungsgrundlage für die USt, kurz BMG) definiert ist.

Es nützt also für die vorgelegte Frage gar nichts, wenn man davon ausgeht, dass der schon irgendwie definiert sein wird. Die Antwort geht dann schnurstracks an der Frage vorbei und verwirrt mehr, als sie klärt.

Die Verwirrung wird komplett, wenn man dann noch dieses:

davon die entstandenen Kosten in Form der Vorsteuer abziehen kann.

liest. Das ist, mit Verlaub, grottenfalsch.

Zusammenfassend eine herzliche Bitte:

(1) Lies die gestellten Fragen genau durch
(2) Überlege Dir genau, ob Du die Antwort wirklich weißt
(3) Formuliere sie dann mit den Begriffen, die zum Fach gehören. Die sind in der Regel eindeutig definiert, da gibts kein Gefühl und keine Meinung
(4) Wenn Du unsicher bist, warte ein kleines Weilchen, ob nicht doch einer der Fachleute hier im Forum eine Antwort verfasst - diese Antworten sind in der Regel genauer, ausführlicher und für die Fragesteller besser als punktuelles Erfahrungswissen.
(5) Wenn nix von einem Fachmann kommt, spricht nichts dagegen, dass Du Erfahrungswerte von Dir beiträgst, die dann allerdings als solche gekennzeichnet sein sollten. Wenn sie als Tatsachenbehauptungen formuliert sind, ist das für Nicht-Fachleute ziemlich verwirrend.
(6) Selbstverständlich bist Du auch eingeladen, kontrovers zu diskutieren, wenn Dir eine Antwort von einem Fachmann nicht gefällt oder wenn Du anderer Ansicht bist. In diesem Fall antwortest Du bitte nicht auf die Ursprungsfrage, sondern auf die Antwort, die Du diskutieren möchtest.
(7) Quellen für das Steuerrecht sind (keine erschöpfende, aber in den meisten Fällen ausreichende Aufzählung):

HGB, AO, alle Einzelsteuergesetze, ggf. zugehörige Durchführungsverordnungen, die zugehörigen Richtlinien, Erlasse und die Rechtsprechung, ggf. Kommentare.

Jede These im Zusammenhang Steuerrecht sollte aus den genannten Quellen herleitbar sein, einfache Sachverhalte werden nützlicherweise mit Verweis auf die Quelle dargestellt.

Wenn Du den dargestellten Punkten (allen oder den meisten) folgst, haben Du, die Fragesteller und wir alle viel mehr Spaß hier im Forum, und nützlicher ist es dann auch.

Schöne Grüße

MM

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