Hallo,
die Fernstudiengänge dürfen als Betriebsausgaben nur berücksichtigt werden, wenn diese im Zusammenhang mit der selbsändigen Tätigkeit stehen. Die meisten Lehrgänge sind ust.-frei, dann ist der Vorsteuerabzug sowieso nicht möglich.
nein, das geht mMn nicht. Du machst ein Fernstudium und das steht nicht im Zusammenhang mit deiner Unternehmerschaft. Wenn dir jemand sagt, dass das doch geht: Ich wäre da vorsichtig. Du kannst Vorsteuern „für dein Unternehmen“ ziehen. Und da ists ja schon gedanklich problematisch. Siehst du darin Kosten für dein Unternehmen, weil man einen Zusammenhang zwischen deinem Unternehmen und den Studium herstellen kann, dann versuch es Grundsätzlich klingt das aber erstmal nach einem NEIN
leider kannst Du Deine Fernstudiengänge nicht geltend machen.
Die Verrechnung der Zahllast erfolgt ja durch
Vorsteuer minus Umsatzsteuer = Zahllast.
Das heißt Du kannst es nur geltend machen wenn Du eine Eingangsrechnung hast mit der Du auch Umsatz machen könntest (materiell).
Wenn Du Material kaufst ziehst Du die Vorsteuer und diese ziehst Du ja beim Verkauf wieder ab.
Bei einer Fortbildung ist dies nicht möglich da es sich hier nicht um einen direkten betriebswirtschaftlichen Vorgang handelt den Du durch eine Ausgangsrechnung ausgleichen kannst.
es tut mir sehr leid, diese Frage kann ich dir nicht beantworten, möchte auch nciht mit Halbwissen „glänzen“. Solltest du nicht weiterkommen, mache es so wie ich, rufe direkt beim Finanzamt an. Du hast ja eine Steuernummer. Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man höflich fragt, sind die Mitarbeiter gerne bereit zu antworten, vorausgesetzt es ist nicht viel Vorarbeit notwendig.