Liebe/-r Experte/-in,
1.)als Existentzgründer hat man üblicheweise erhebliche Gründugsausgaben, und dabei kommt bei der Umsatzsteuervoranmeldung geringer Beträge, die ich an Finanzamt weiterleite.
Jetzt habe ich aber ein Gebrauchtwagen gekauft, und wenn ich den ganzen Umsatzsteuerbetrag bei der Voranmeldung berücksichtigen würde, dann kommt dabei ein Minus raus!
Was nun? kann ich das geltend machen? Oder muß ich plusminus Null improvisieren und bis Jahresende warten?
Es kommt dabei tatsächlich 1700€ Minus raus.
ich danke euch für euro Antwort im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Omer
Hallo Omer,
alles richtig bisher, den Kaufvertrag für das Auto wird das FA bei Dir anfordern, bzw schickst Du eine Kopie davon mit einem kurzen Anschreiben und mit Deiner Steuernummer an Dein Finanzamt. Du bekommst dann, wenn auf dem Kaufvertrag/der Rechnung alle steuerlich relevanten Angaben enthalten sind, den „Minus-Betrag“ zurück (sofern Du dem FA Deine Kontoverbindung mitgeteilt hast)
Grüße Ela
Ist das unabhängig davon, ob ich das Auto zu 1% verstuere oder Fahrtenbuch führe? Hat das eine mit dem anderen etwas zu tun? Es geht darum, daß ich mich etwas später entscheiden möchte, wie ich die Privatfahrten versteuere.
Danke nochmal für die Antwort
Hallo Omer,
freue Dich! - Du bekommst das „Minus“ vom Finanzamt erstattet. Durchaus kann es vorkommen, dass die Voranmeldung ins Minus gerät, weil Du so viel Umsatzsteuer, die Du vom Finanzamt als Vorsteuer zurückbekommst, bezahlt hast.
Allerdings: Beim Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen muß man etwas aufpassen. Hier ist es wichtig, zu wissen, zu wieviel Prozent Nutzungsanteil Du das Fahrzeug für Deinen Betrieb nutzt und zu wieviel Anteil Privat.
Da gibt es mehrere Möglichkeiten der umsatzsteuerlichen Behandlung. Gegebenenfalls mußt Du die sog. 1%-Regelung monatlich umsatzbesteuern.
Was da für Dich am besten ist, kann nur beurteilt werden, wen man all deine Verhältnisse kennt. Dafür lohnt sich der Gang zu einem Steuerberater, um hier in die richtigen Bahnen zu lenken.
Viele Grüße, Moni
…ja es ist unabhängig von welcher Methode Du Gebrauch machst. Nur, wenn Du km-Geld für die Fahrten in Anspruch nehmen willst, fiele das Auto aus dem Betriebsvermögen…
Grüße
Ela
Ist das unabhängig davon, ob ich das Auto zu 1% verstuere oder
Fahrtenbuch führe? Hat das eine mit dem anderen etwas zu tun?
Es geht darum, daß ich mich etwas später entscheiden möchte,
wie ich die Privatfahrten versteuere.
Danke nochmal für die Antwort