Hallo,
Ein gemeinnütziger Verein ist 1/4-jährlich zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.
Nun ist bei der letzten Meldung der abzugsfähige Betrag (= die bereits gezahlten Steuern) in das falsche Feld eingetragen worden und somit vom Finanzamt nicht berücksichtigt worden, d.h. das Finanzamt fordert eine Nachzahlung in genau dieser Höhe.
Was genau muss man nun tun?
Genügt ein einfacher Einspruch gegen den Bescheid und Einreichung einer korrigierten Umsatzsteuervoranmeldung??
Oder wie geht man am Besten vor??
Vielen Dank schon mal für Eure Hinweise
ratsuchende Grüße
Suse