Hallo,
bevor das hier in eine ganz fruchtlose Streiterei ausartet, und vor allem auch nachdem hier schon die ersten Angebote zur nur StB und WP erlaubten Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten gefallen sind, was dem Forum gar nicht gut tut:
Gegeben sei der Fall eines Unternehmers, der keinerlei innergemeinschaftliche Geschäfte tätigt (weder Erwerb noch Lieferung) und der keine Leistungen von Dritten empfängt, für die er die USt schuldet (z.B. Bau).
Dieser macht in der UStVA folgende Eintragungen:
Zeile 28: linke Spalte die Umsätze zu 16% USt, rechte Spalte die USt dazu
Zeile 29: linke Spalte die Umsätze zu 7% USt, rechte Spalte die USt dazu
Zeile 43, 45: Übertrag (Summe Steuer aus Z 28 und 29)
Probe: (Betrag Z 28 linke Spalte * 0,16) + (Betrag Z 29 linke Spalte * 0,07) muss in diesem Fall gleich Betrag Z 43 sein.
ZEile 53: Übertrag
Zeile 55: Anrechenbare Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen/Quittungen von anderen Unternehmern.
Zeile 62 = Zeile 53 - Zeile 55
Zeile 65: Nochmal das Gleiche
Zeile 67: Nochmal das Gleiche
Dann nochmal drüberlesen, ob in den Zeilen, in denen jetzt noch keine Zahl steht, irgendwas zutrifft, und das gegebenenfalls ausfüllen.
Feddich.
Nochmal mein Hinweis vom Anfang: Aufwendungen, Ausgaben etc. gehören im beschriebenen Fall nicht in die USt-VA. Nur die anrechenbaren Vorsteuerbeträge.
Viel leichter gehts mit dem Gratis-Download vom BDF „Elster“, das Progrämmlein ist mit einer einfachen Plausibilitätsprüfung ausgestattet und die Erläuterungen sind nicht auf einem extra Zettel, sondern direkt an die einzelnen Felder und Zeilen geknüpft (Erläuterungen sind die Texte, die gelb hinterlegt unten eingeblendet werden).
Und damit muss man auch nichts handschriftlich herumkruschteln, sondern übermittelt den fertigen Datensatz und schickt dazu einen unterschriebenen Begleitzettel und jut is.
Viel Glück wünscht
MM