Hallo,
ich habe Ware aus Italien bekommen, mit meiner ID Nummer war die Rechnung ohne Umsatzsteuer, jetzt bin ich mir unsicher, in welche zwei Felder ich die Rechnung eintragen muss: einmal muss sie ja eingetragen werden in der Vorsteuer / Steuerpflichtige innergem. Erwerbe(ich denke Feld 89) und einmal in der Umsatzsteuer / Umsätze für die als Leistungsempfänger Steuer nach §13b geschuldet wird(ich denke Feld 46).
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann ob das richtig ist.
Desweiteren, habe ich aus Dänemark eine Rechnung bekommen, dort habe ich etwas für meinen Privatgebrauch über meine Firma bestellt, jetzt sagte mir ein Steuerberater, dass ich diese Rechnung gar nicht eintragen soll, da sie ja nicht als Firmenausgabe gilt.
Soll ich die nicht besser auch wie oben eintragen und mir eine Rechnung schreiben mit 19% Mwst um alles richtig darzulegen?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe
Zum erstem Absatz: Reden wir über eine Umsatzsteuervoranmeldung für 2010 oder über die Jahreserklärung für 2009?
Zum zweiten Absatz: Du hast Waren über Deine Firma bestellt. Damit wird der Umsatz zunächst dem Rahmen Deines Unternehmens zugeordnet. Um unangenehmen Nachfragen des Finanzamts wegen Kontrollmitteilungen entgegenzuwirken, würde ich die Rechnung angeben und dann als Privatentnahme wieder ausbuchen (Bruttoprinzip). Der Aufwand ist relativ gering und mehr Steuern musst Du dadurch auch nicht zahlen.
Zum erstem Absatz: Reden wir über eine
Umsatzsteuervoranmeldung für 2010 oder über die
Jahreserklärung für 2009?
Wir reden über eine Voranmeldung für März 2010
Zum zweiten Absatz: Du hast Waren über Deine Firma bestellt.
Damit wird der Umsatz zunächst dem Rahmen Deines Unternehmens
zugeordnet. Um unangenehmen Nachfragen des Finanzamts wegen
Kontrollmitteilungen entgegenzuwirken, würde ich die Rechnung
angeben und dann als Privatentnahme wieder ausbuchen
(Bruttoprinzip). Der Aufwand ist relativ gering und mehr
Steuern musst Du dadurch auch nicht zahlen.
ich muss sie ja dann wie oben eintragen, wenn ich weiss ob das richtig ist, wie ich oben eintragen würde - und dann wieder austragen, wie oben und dann als dritten schritt mir eine rechnung über den betrag + 19% Mwst machen, oder? liebe grüße
Je nachdem um welche Art von innergemeinschaftlichen Erwerb es sich handelt kommen die Zeilen 32 bis 37 in Frage (Kennzahlenfelder 91, 89, 93, 95, 98, 94, 96).
Zusätzlich können noch ergänzende Angaben der Zeilen 38ff in Frage kommen.
Ob es sich im vorliegenden Fall z.B. um ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft handelt oder welche anzugebenden Tatbestände noch vorliegen könnten ist aus Deiner Angabe leider nicht ersichtlich. Daher bitte weitere Fragen an den Steuerberater.