Umsatzsteuervoranmeldung und Vorbeitungshandlung?

Hallo,

wenn man sich am 1. Feb selbständig macht und im Dezember 2012 bereits Vorbeitungshandlungen trifft und sich Büromöbel (410€) kauft, wie kann / muss man das bei der Umsatzsteuervoranmeldung für Februar einfließen lassen? Die Käufe waren ja bereits im letzten Jahr. Und was ist mit der Angabe von anteiligen Nebenkosten und Fahrkosten mit dem privaten Pkw?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Marco

Hallo,

wenn man sich am 1. Feb selbständig macht und im Dezember 2012
bereits Vorbeitungshandlungen trifft

dann hat man sich bereits im Dez. 2012 umsatzsteuerlich selbständig gemacht.

und sich Büromöbel
(410€) kauft, wie kann / muß man das
bei der Umsatzsteuervoranmeldung für Februar einfließen
lassen?

Gar nicht. Es gehört in die UStVA 12.2012.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald