Umsatzsteuervoranmeldung vor Fälligkeit

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Mehrwertsteuervoranmeldung (mtl. per Elster).

Ein kleines Unternehmen (GmbH) in Niedersachsen muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben (per Elster). Da der Geschäftsführer kurzfristig für 3 Wochen nicht in Deutschland ist hat sich die Frage ergeben, ob auch jetzt schon für den Monat Juni 2011 die Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt werden kann? Da in der Abwesenheit keine Möglichkeit zur Übermittlung besteht und in den restlichen Tagen jedoch auch keine Umsätze (Ausgaben sowie Einnahmen) mehr vorhanden sind, würde es mich sehr interessieren.

Im Internet habe ich immer nur die Fristen nach Ende des Monats, bis zum 10 Tag darauf gefunden. Gilt dieses zwingend auch dann, wenn bekannt ist, dass keine Umsätze mehr in den restlichen 7 Tagen noch anfallen?

Danke!

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Mehrwertsteuervoranmeldung
(mtl. per Elster).

Bitte stets von „Umsatzsteuervoranmeldung“ sprechen. Es handelt sich zwar um das Mehrwertsteuersystem, die Steuer heißt in Deutschland allerdings Umsatzsteuer. Daher die Begrifflichkeiten bitte trennen und entsprechend verwenden.

…ob auch jetzt
schon für den Monat Juni 2011 die Umsatzsteuervoranmeldung
übermittelt werden kann?

Die Übermittlung ist technisch auch vor Entstehung der Steuer möglich. Die Steuer entsteht mit Ende des Voranmeldungszeitraums.

Da in der Abwesenheit keine
Möglichkeit zur Übermittlung besteht und in den restlichen
Tagen jedoch auch keine Umsätze (Ausgaben sowie Einnahmen)
mehr vorhanden sind, würde es mich sehr interessieren.

Maßgeblich ist, dass das der Höhe nach richtige Zahlungssoll (Zahlung/Erstattung) für den Voranmeldungszeitraum gemeldet wird. Fallen tatsächlich keine relevanten Einnahmen und/oder Ausgaben mehr an, kann die Übermittlung durchaus bereits vor Ende des Monats erfolgen.

Hallo.

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist grundsätzlich am 10. des auf den anzumeldenden Zeitraum (Monat oder Quartal) folgenden Tages einzureichen.

Das bedeutet, daß für Juni bis 10. Juli anzumelden wäre.

Man kann aber auch eine sogenannte Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Dann würde sich der Anmeldetermin um einen Monat verschieben. Somit wäre dann die Umsatzsteuervoranmeldung für Juni erst am 10. August fällig.

Bei monatlich einzureichenden UStVA ist eine Sonderzahlung in Höhe von 1/11 aller Umsatzsteuern des Vorjahres anzumelden und zu leisten, bei vierteljährlicher Abgabe ist diese Sonderzahlung nicht erforderlich.

Die Sonderzahlung ist in aller Regel in der UStVA Dezember des Jahres anzurechnen und wird somit wieder erstattet.

Die Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen folgt der Fälligkeit der -voranmeldungen und verschiebt sich somit auch um einen Monat, wenn Dauerfristverlängerung gewährt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald