Hallo!
Wir sind seit kurzen als GbR freiberuflich tätig. Nun müssen wir im ersten Jahr ja monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen machen. Nun hatten wir einen Auftrag, wo auch Fremdleistungen in die Gesamtrechnung hineinfließen. Also Tätigkeiten, die uns in Rechnung gestellt wurden. Natürlich haben wir diese im Kostenvoranschlag und in der Rechnung unseres Auftraggebers gesondert aufgeführt und nur die Summe verfügt, ohne die Mehrwertsteuer (kommt ja am Ende eh noch drauf). Nun haben wir aber die Rechnungen der externen Leistungen ja mit Mehrwertsteuer bezahlt (wir dachten uns dass es sich dabei um einen Durchlaufenden Posten handelt). Diese möchten wir gerne wieder zurück, da wir ja selbst Mehrwertsteuer zahlen - das wäre ja doppelte Mehrwertsteuer. Da es sich dabei um zwei Fremdleistungen mit einem Volumen (ohne Steuer) von je 1000€ handelt ist das auch nicht wenig Geld. Wo muss ich das in der Umsatzsteuervoranmeldung vermerken, damit die Gesamtsteuerlast entsprechend niedriger ausfällt? Schließlich hat der Staat von uns ja schon die Mehrwertsteuer bekommen, die bei uns ja nochmal draufgeschlagen wird. Uns geht sonst ja ne Menge Geld flöten… Sind das nun „Abziehbare Vorsteuerbeträge“ oder „Leistungsempfänger als Steuerschuldner“?
Und wie sieht es mit Materialkosten und/oder Fahrtkosten aus, die wir für den Auftrag hatten? Müssen die wegen der gezahlten Mehrwertsteuer auch irgendwo aufgeführt werden?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Servus,
in die USt-Voranmeldung kommt nur die abziehbare Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern, von Telefonrechnung über Kulimine und Autowäsche bis Fremdleistungen - die gesamte in diesem Monat angefallene Vorsteuer in einem einzigen Betrag.
Wenn das jemand beim FA näher interessiert, schreibt er dann in zehn Tagen ein Briefelein und bittet um Vorlage der wichtigsten Rechnungen des Monats in Kopie oder will gar keine Rechnungen sehen, sondern bloß wissen, worauf sich die Vorsteuerbeträge beziehen.
Schöne Grüße
MM
Geht zum Steuerberater. Bei dem geringen Verständnis für die Materie, die aus deiner Frage hervorscheint, werdet ihr sonst sicher Fehler machen. Und Fehler bei der Umsatzsteuer können sehr teure Fehler sein, wenn sie dann einige Jahre später im Rahmen einer Betriebsprüfung entdeckt werden. Da sind die paar Mücken für den Steuerberater gut angelegtes Geld.
Hallo!
Da wir die ANmeldung nun jeden Monat machen müssen, wollten wir uns zumindest für die Umsatzsteuervoranmeldung des Steuerberater sparen - der bekommt von uns für Die Jahressteuererklärung allemal genug zu tun von uns. AUßerdem sehe ich es als eine Pflicht an, sich zumindest etwas auszukennen und darum stelle ich ja die Frage hier, da wir bestimmt nicht die einzigen sind / waren, die diese Erfahrungen machen mussten / müssen. Aber wo trage ich die ein? Also die nun eben zusammengerechneten Summen, auf die die gleiche Mehrwertsteuer veranlagt wurde? Also zählen die für all diese Aufwendungen getätigten Anschaffungen (Rechnungen für Leistungen, Material und Bahntickets [Beispiel]) als Abziehbare Vorsteuervorbeträge? (innerhalb dieser Kathegorie finden wir uns dann hoffentlich zurecht)
Vielen Dank schonmal!
Servus,
Vorsicht! Nicht die für die Anschaffungen und bezogenen Leistungen bezahlten Beträge machen die abziehbare Vorsteuer aus, sondern nur die USt, die auf den Rechnungen für diese Dinge ausgewiesen ist.
Schöne Grüße
MM
Ja das ist uns klar - es ging ja auch nur um die Mehrwert/Umsatzsteuer - weil es ja sonst eine doppelbesteuerung hätte gegeben. Trotzdem nochmal die Frage - WO muss ich das denn die Summe aller gezahlten Mehrwert/Umsatzsteuern, die für Leistungen innerhalb des eigenen Auftrages gezahlt wurden jetzt eintragen?
Hat dir Aprilfisch doch schon erklärt, aber du verstehst es nicht. Also nochmal: Geh zum Steuerberater!
Sorry, aber wenn du es verstehst dann erklär es doch, oder möchtest du für die einfache Information deine Steuerberatervergütung? Ist es denn so tragisch, wenn man es selber machen möchte und deswegen fragt? Nur weil wir selbstständig sind, heißt das nicht, dass wir deswgen derzeit viele Aufträge haben - der schmale gewinn der da übrig bleibt sollte gewissenhaft investiert werden und die Antwort „geht zum Steuerberater“ auf die Frage „wo muss ich das eintragen“ (da muss ich nicht beraten werden - das ist eine konkrete Frage) ist nun wirklich keine kompetente antwort. Das wir einen brauchen ist uns auch klar, aber diese banale Frage (aus der Sicht eines Anfängers, der sicher gehen möchte jedoch wohl viel mehr, bis er es einfach weiß), rechtfertigt unserer meinung nach keinen Studenlohn, wie er anfallen würde. Wenn es um die Umsatzsteuer-Erklärung , EÜR und Einkommenststeuererklärung geht, gehen wir definitiv zu einem Steuerberater (bist du jetzt beruhigt?) - aber wegen einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung, die wir machen MÜSSEN, ist uns das einfach zu teuer und angeblich nicht so schwer - also? WO müssen wir das jetzt eintragen?
Servus,
Zeile 56 - Feld 66 kommen die Vorsteuerbeträge rein, die während des Monats aus Rechnungen von anderen Unternehmern angefallen sind.
Schöne Grüße
MM
Hallo! Herzlichen Dank!