Hallo zusammen,
es wäre super, wenn Sie mir bei diesen beiden Fragen helfen könnten:
Gilt für jemanden, der bei der Gewinnermittlung eine EÜR vornimmt, auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung das Zu- und Abflussprinzip?
Bedeutet dies, dass also auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung nicht das Rechnungsdatum, sondern das Datum auf dem Kontoauszug darüber entscheidet in welchem Zeitraum ein Betrag berücksichtigt werden muss?
VIELEN LIEBEN DANK
Nadine