Umsatzsteuervoranmeldungen und AfA

Hallo nochmal,

darf ich euch noch etwas fragen?

Muss bei der Umsatzsteuervoranmeldung die gesamte bezahlte Vorsteuer beachtet werden, oder wird nur ein Teil der Vorsteuer miteinberechnet (z.B. ein Drittel, wenn der Gegenstand über 3 Jahre abgeschrieben wird?

Dankeschön!!!

lg Nadine

Alles.

AfA=Begriff der Ertragsteuern
Vorsteuer= Begriff der Umsatzsteuer

Umsatzsteuer ist nicht Einkommensteuer, und hat auch an sich rein gar nichts miteinander zu tun.