Hallo,
kann der Betriebsausgabenabzug der Vorauszahlung in folgendem Fall komplett verloren gehen?
- Voranmeldung für 4. Quartal dem abgelaufenem Jahr zugeordnet, da nicht
beachtet, dass der 10.1. ein Sonntag ist und sich die Fälligkeit (Lastschrifteinzug)
somit auf den 11.1. verschiebt und somit die 10 Tage Regel nicht greift - Finanzamt merkt es und rechnet es im abgelaufenen Jahr nicht an
Kann mann die Vorauszahlung im aktuellen Jahr (richtiger Weise) nochmal mit angeben oder ist sie komplett verloren, weil man sie zuerst falsch zugeordnet hatte?
Sollte man die bereits abgegebene EÜR vorsichtshalber korrigieren oder hoffen, dass es doch so durchgeht?
Vielen Dank schon mal.
Grüße
fichtelfoerster