Umsatzsteuervorauszahlung Jahreswechsel Einnahme-Überschussrechnung

Hallo,

kann der Betriebsausgabenabzug der Vorauszahlung in folgendem Fall komplett verloren gehen?

  • Voranmeldung für 4. Quartal dem abgelaufenem Jahr zugeordnet, da nicht
    beachtet, dass der 10.1. ein Sonntag ist und sich die Fälligkeit (Lastschrifteinzug)
    somit auf den 11.1. verschiebt und somit die 10 Tage Regel nicht greift
  • Finanzamt merkt es und rechnet es im abgelaufenen Jahr nicht an

Kann mann die Vorauszahlung im aktuellen Jahr (richtiger Weise) nochmal mit angeben oder ist sie komplett verloren, weil man sie zuerst falsch zugeordnet hatte?
Sollte man die bereits abgegebene EÜR vorsichtshalber korrigieren oder hoffen, dass es doch so durchgeht?
Vielen Dank schon mal.

Grüße
fichtelfoerster

Klar, ist eine Betriebsausgabe, darf abgezogen werden.

Die vom Vorjahr, in dem gestrichen wurde? Nein, das verwirrt den Finanzbeamten nur.

Danke für deine Antwort.
Sorry, es war etwas ungünstig formuliert. Noch ist kein Bescheid ergangen. Mit der Korrektur der EÜR meinte ich, bevor es dem FA auffällt. Oder die EÜR so lassen und hoffen, dass es ihm nicht auffällt.

Falls das FA die Ausgabe streicht, war meine Frage (die du schon beantwortet hast), ob ich sie im laufenden Jahr nochmal ansetzen kann oder ob sie komplett verloren ist, da sie zuerst falsch zugordnet wurde.

Solange es um Beträge wie z.B. 500 € geht (was ich mal vermute, da du Quartalsmelder bist), interessiert sich da auch niemand so richtig dafür. Du verschiebst um ein Jahr, Vorsatz ist nicht erkennbar, so what. Wenn es um 50.000 € geht, wird da natürlich schon eher geschaut, das kann dann bei einer Betriebsprüfung mit Zinslauf schon schmerzhafte Nachzahlungen auslösen.

Ich persönlich würde in so einem Fall nichts unternehmen. Das Finanzamt verprobt die Umsatzsteuer automatisch, die sitzen ja auf den Daten. Ob sie das mit dem 11.1. dieses Jahr automatisch hinbekommen, weiß ich nicht. Also einfach abwarten, ob sie es merken und ansonsten Füße still halten…