Hallo zusammen,
ein Selbstständiger hat sich zum nächsten Monatsersten arbeitslos gemeldet und bezieht dann ALG1 durch die Inanspruchnahme der frw. Weiterversicherung. Das Gewerbe wurde auf Nebengewerbe umgemeldet, es sieht nicht danach aus, dass Einnahmen durch das Nebengewerbe entstehen, da keine Aufträge vorhanden sind.
Für das Finanzamt wurde bis dato monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und für das laufende Jahr auch entsprechende Vorauszahlungen geleistet.
Muss er das Finanzamt informieren, dass er sich zukünftig dem öffentlichen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt hat oder werden diese Infos durch die Ummeldung des Gewerbes bzw. das Arbeitslosmelden an das Finanzamt weitergegeben?
Muss er ab dem Moment des ALGbezugs Vorauszahlungen, die das Jahr 2010 betreffen bzw. beträfen, leisten?
Danke für Antworten!
Grüße von senta sorglos