Umsatzsteuerzahlungen

Hallo,

ein kleineres Unternehmen (Ist-Versteuerung) macht vierteljährlich seine Umsatzsteuerzahlungen entsprechend den Geschäftsvorgängen und den Kontoständen. Am Jahresende wird eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt, damit der Unternehmer seine Einkommensteuererklärung machen kann. Jedoch fällt dabei auf, das bestimmte Belege vergessen wurden, andere falsch gebucht (Umsatzsteuer). Kann die Meldung der zu zahlenden Umsatzsteuer ans Finanzamt problemlos korrigiert werden oder macht man eine Jahresmeldung mit korrigiertem Ergebnis, was dann verrechnet wird?

LG Selorius

Servus,

in der Regel ist es völlig ausreichend, wenn die Abweichungen in der USt-Erklärung berücksichtigt werden. Bei bedeutenden Abweichungen kann es nützlich sein, berichtigte USt-VAn zu erstellen, sozusagen um zu zeigen, dass die Schlamperei doch wenigstens nachvollziehbar und geordnet abgelegt ist.

Schöne Grüße

MM

in der Regel ist es völlig ausreichend, wenn die Abweichungen
in der USt-Erklärung berücksichtigt werden. Bei bedeutenden
Abweichungen kann es nützlich sein, berichtigte USt-VAn zu
erstellen,

Bei bedeutenden Abweichungen kann es sogar absolut notwendig sein. Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber einige bayerische Finanzämter reagieren total allergisch auf größere Nachzahlungen und werten die Umsatzsteuererklärung als Selbstanzeige, verbunden mit Hinterziehungszinsen.

Das nur mal als Info, bei einem 4-3-Rechner wahrscheinlich eher selten der Fall.

Servus,

danke für die Info.

In den 1990er Jahren, als ich noch mit einem größeren Mandantenkreis aus der Gegend Taxi - Kneipe - Hochbau - Fugenabdichtung - Automatenaufsteller - Kurierdienst zu tun hatte, galt in RHP eine Abweichung von 3.000 DM (rätselhafterweise ohne Bezug auf die absoluten Werte) als Schallgrenze.

Wie das heute gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, alldieweil das Unternehmen, dem ich derzeit diene, ausschließlich USt-Guthaben schreibt, für die andere Regeln gelten.

Ich denke, dass da auch ein bissi Gefühl bzw. „Nase“ gefragt ist - früher galt, dass kein Beamter sich gerne bewegt, heute werden die Leute auf den Finanzämtern mit der Stoppuhr in der Hand gepeitscht, die Konsequenz ist dieselbe: Wenn man mit zich geänderten USt-VAn, die allesamt eingepflegt und in Augenschein genommen werden müssen, Zeitaufwand verursacht, kann das genauso den Unwillen des Partners auf der dunklen Seite der Macht veranlassen, wie wenn man mit drastischen Abweichungen der USt-Erklärung darauf hinweist, dass man bei den VAn geschlampt oder im Extremfall das Prinzip gar nicht verstanden hat.

Sicher ist, dass es in so einem klar nachvollziehbaren Fall wie dem vorgelegten die ganze Geschichte am einfachsten macht, wen man - egal ob mit geänderten VAn oder einer USt 2 A mit sichtbarer Abweichung - den Casus mundgerecht aufbereitet vorlegt: Die Abweichungen nachvollziehbar aufgestellt und gegliedert, ggf. Fotokopie der zugehörigen Belege dabei, und alle freuen sich. Besonders wenn die Abweichung rot ist und eine schnelle Zustimmung zu einem schnellen Geldeingang führt.

Schöne Grüße

MM