Umsatzsteur auf Porto?

Hallo,

ich hab da mal eine Frage:

Muss Porto mit versteurt werden?

Wenn jemand eine Rechnung erhält, ist die MwSt. mit im Porto drin.
Nun habe ich mir ein Programm zur Rechnungserstellung gekauft, dort wird das Porto nicht mit berechnet.

Bsp.:

Bisher:
Ware 8,00 € Porto 2,00 € => 10,00 € (brutto)
=> 8,62 € (netto)

JETZT gibt das Programm volgendes an:
Ware 8,00 € Porto 2,00 € => 10,00 (brutto)
=>8,90 € netto

Eigentlich ja logisch, da man auf Porto ja eh keine VSt. bezahlt, aber ist das Verschicken andererseits nicht auch eine Art von Dienstleistung die mit dem eigentlichen Verkauf gar nichts zu tun hat? Also ne Sonderleistung!?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Soera

Hallo Soera,

hierzu sagt § 4 Nr. 11b UStG: (Von der Umsatzsteuer befreit sind) „die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post AG“.

In dem Moment, wo Du selbst den Umsatz bewirkst, wird also USt zum Regelsatz 16% fällig. Auch auf Nebenleistungen wie Porto. Bei Ausgangsrechnungen also immer den Nettobetrag Porto in die Latte der einzelnen Positionen bis zum Entgelt, und auf die Zwischensumme Entgelt die USt rechnen.

Nun habe ich mir
ein Programm zur Rechnungserstellung gakuft, dort wird das
Porto nicht mit berechnet.

Bei Eingangsrechnungen kann dieses mit der Definition des Aufwandskontos „Porto“ zu tun haben. Bei üblicher Software gibt es zwei Möglichkeiten, den Vorsteuerabzug durch die „Verteilung“ eines eingegebenen Buchungssatzes auf zwei tatsächlich erfasste Sätze (Aufwand und Vorsteuer) vorzunehmen: (1) Die Definition über die Kontenfunktion (z.B. 5300 = Wareneingang 7% Vorsteuer, 5400 = Wareneingang 16% Vorsteuer, 5100 = Wareneingang ohne Vorsteuerabzug).
(2) Die Definition über einen Vorsteuerschlüssel, z.B. 9 für Vorsteuer 16%. Im bei (1) genannten Beispiel würde dann die Eingabe mit 5400 im Soll zum gleichen Ergebnis führen wie Eingabe mit 905100 im Soll.

Wenn das Programm an dieser Stelle keine andere Definition des Vorsteuerabzuges auf Porti im Bereich Stammdaten ermöglicht und grundsätzlich keine Vorsteuer aus Porti gerechnet gewerden kann, darfst Du auch an anderen Stellen mit Überraschungen rechnen und solltest Dir überlegen, ob Du es verwenden willst. Dieses halte ich aber für unwahrscheinlich, beschäftige Dich zuerst nochmal mit den Kontenfunktionen und den USt-Schlüsseln. Wenn Du uns den Namen der Software sagst, weiß ich oder jemand anders vielleicht mehr zu sagen.

Schöne Grüße

MM